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Frage von Lothar M. •

Frage an Claus Paal von Lothar M. bezüglich Recht

Wie Sie vielleicht wissen, wurde ein “Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” eingebracht und wird heute (6.11.2020) von 9 bis 10 Uhr vom Bundestag beraten und soll danach in den Gesundheitsausschuß überwiesen werden.

Art. 1 Nr. 18 hat es in sich:

Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell “einem erhöhten Infektionsrisiko” für COVID-19 ausgesetzt waren, sollen in Zukunft verpflichtet werden können, eine Impfdokumentation bezüglich SARS-CoV-2 vorzulegen. (Zuvor war in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b noch von einer “Impf- oder Prophylaxebescheinigung” die Rede!)
Das Infektionsrisiko gilt als erhöht, wenn man sich in einem ausländischen Risikogebiet (und zwar ab dem Tag nach Veröffentlichung auf der RKI-Webseite) aufhält.

Mit Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug sollen Betroffene nur noch nach Deutschland reisen dürfen, wenn sie die Impfung vor der Beförderung nachweisen!
Das bedeutet: Man soll keine Auslandsreise mit diesen Verkehrsmitteln mehr antreten können, ohne sich vorher impfen zu lassen – denn das Zielgebiet kann von einem Tag auf den anderen zum Risikogebiet erklärt werden.
Damit wird die Rückreise unmöglich, es sei denn, man lässt sich noch vor Rückreise im Ausland impfen!

Die Impfdokumentation soll übrigens bei Grenzübertritt stichprobenartig polizeilich kontrolliert und mit den Reisedokumenten abgeglichen werden. Das soll auch für ein ebenfalls notwendiges ärztliches Zeugnis “oder Testergebnis”, dass COVID-19 nicht vorliegt, gelten.

Es wird explizit erwähnt, dass das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) durch diese und weitere Regelungen eingeschränkt wird.

Wie stehen Sie zur geplanten Änderung und den damit einhergehenden Grundrechtseinschränkungen?
Ist aus Ihrer Sicht diese Änderung verfassungswidrig?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

LM

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne bin ich bereit, Ihnen zu antworten. Allerdings bitte ich Sie um Verständnis, dass ich das lieber auf direktem Weg tun möchte. Wenn Sie mich daher bitte erneut kurz unter claus.paal@landtag-bw.de kontaktieren, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Claus Paal MdL

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.