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Frage von Wilfried M. •

Frage an Claudia Scheerschmidt von Wilfried M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Scheerschmidt,
als Mitglied des Petitionsausschusses bearbeiten Sie womöglich auch ernsthaft die Petition E 448/17(1), in der es um die Qualifikationen Ihres Genossen Stephan Kramer geht, der bislang auch selber nicht erklärt hat, warum er wohl Präsident des Landesamtes für den Verfassungsschutz geworden ist, obwohl er doch die vom Gesetz eigentlich vorgegebene Qualifikation zum Richteramt in Wahrheit gar nicht hat (2).
Mich interessiert, ob Sie die in der Petition auch aufgeworfene -meiner Meinung nach allgemein hochpolitische- Frage nach der Wirksamkeit einer "Zusammenarbeitsrichtlinie" schon beantworten können, derzufolge sich lt. Prof. Michael Buback (Göttingen) ggf. "Geheimdienste, insbesondere wenn ihre geheimen Mitarbeiter als Beschuldigte oder Zeugen in Verfahren involviert sind, mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen, die die Polizei anweist, mit weiteren Ermittlungen innezuhalten."
Fragen Sie sich ggf. auch -wie Prof. Buback- nach dem Sinn anderer Prozesse, etwa dem gegen den NSU?
Wem nützt -und wem schadet eher- die evtl. noch gültige "Zusammenarbeitsrichtlinie"?
Würden Sie sich nach entsprechender Abwägung für eine Abschaffung derselben einsetzen oder eher für eine Verstetigung?

Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) https://antikorruption2014.jimdo.com/app/download/11763482199/Eing_Pet_KRAMER.pdf?t=1499062324
2) https://antikorruption2014.jimdo.com/app/download/11699576299/CCF23062016_0004.pdf?t=1499062310
3) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-135692260.html

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