Frage an Claudia Dalbert von Dirk P. bezüglich Innere Sicherheit
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und dem Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages müssen und wollen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Grundsatzentscheidung zur zukünftigen Glücksspielregulierung treffen. Nach den derzeitigen öffentlichen Verlautbarungen wollen einige Länder für eine Fortsetzung des Modells des Glücksspielstaatsvertrages mit einem ausschließlich staatlichen Angebot bei bestimmten Lotterien und Sportwetten eintreten, während andere Länder die Zulassung privater Anbieter (nur) im Bereich der Sportwetten prüfen. Diskutiert wird offenbar auch die Frage, ob und ggf. wie die bisher bundesrechtlich geregelten Geldspielautomaten und die sog. Pferdewetten in den Anwendungsbereich des Glücksspielrechts der Länder aufgenommen werden sollen und ob das bestehende generelle Verbot des Glücksspiels im Internet gelockert werden soll.
Dazu meine Fragen:
1. Für die Verfolgung welcher Ziele im Bereich der Glücksspielregulierung würden Sie sich in einer Landesregierung einsetzen ?
2. Für welche der diskutierten Varianten (staatlich getragenes Monopol, nicht staatlich getragenes Monopol, quantitativ und qualitativ begrenztes Konzessionssytem, nur qualitativ begrenztes Angebot) würden Sie sich einsetzen ?
3. Halten Sie Unterschiede der Varianten im Bereich der jeweiligen Glücksspiele (Spielbanken, Sportwetten, Lotterien, Geldspielautomaten) für geboten und - wenn ja - für welche Variante bei welcher Glücksspielart würden Sie sich einsetzen ?
4. Würden Sie das generelle Verbot des Glücksspiels im Internet lockern und - wenn ja - bei welcher Glücksspielart ?
5. Würden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bund seine bisherigen - im Vergleich zu den Ländern unterschiedlichen - (Teil-)Regelungen zu Geldspielautomaten und Pferdewetten aufgibt, damit die Länder in eigener Kompetenz über eine umfassende Glücksspielregelung entscheiden können ?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank !
Sehr geehrter Herr Postel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Das Thema Glücksspiel sehe ich vor allem unter suchtpolitischen Gesichtspunkten. So müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Spielautomaten als eine Spielform mit sehr hohem Suchtpotenzial und geschätzten 400.000 Problemspielern gilt. Im Jahr 2006 hatte die Bunderegierung die Vorgaben in der Spielverordnung so gelockert, dass Automatenspielen der Wettbewerb mit anderen Glücksspielanbietern erleichtert wurde und die Spiele zudem für jüngere Spieler attraktiver wurden. Dieser Fehlentwicklung muss entgegen getreten werden.
So muss die Spielverordnung den Schutzvorschriften des neuen Glücksspielstaatsvertrages angepasst werden. Die Vorgaben für die Spiele sollten so verändert werden, dass das Entstehen von Abhängigkeit und der Verlust großer Geldmengen in Zukunft vermieden wird. Unterstützenswert ist sicherlich auch der Vorschlag der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Automaten aus Kneipen zu verbannen. Dies sollte aber grundsätzlich auf alle Einrichtungen ausgedehnt werden, wo Personen ohne Vorlage eines Ausweises oder einer persönlichen Kundenkarte Zutritt haben.
Als problematisch anzusehen ist auch, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsbroschüren zur Spielsucht oft nicht ausgelegt werden. Darüber hinaus ist auch unter datenschutzrechtlichen Aspekten sehr bedenklich, wenn Spielgeräte zur Erstellung von Kundenprofilen miteinander vernetzt werden. Hier besteht noch ein erheblicher Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Claudia Dalbert