Frage an Claudia Dalbert von Daniel S. bezüglich Bildung und Erziehung
sehr geehrte Frau Prof. Dalbert,
Unterstützen Sie die Empfehlungen der Enquete-Kommision "Kultur in Deuschland" des Bundestages Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz mit aufzunehmen? Wenn nicht, warum?
Was halten Sie persönlich von städtischen Leitbildern und Kulturentwicklungsplänen? Sind sie diesbezüglich schon aktiv gewesen?
Freundliche Grüße von Daniel Schad
Sehr geehrter Herr Schad,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die die Wichtigkeit kultureller Förderung herausgreift. Ich bin nachdrücklich dafür, dass Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wird. Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz würde zur Stärkung der Kultur auf allen Ebenen beitragen. Öffentliche Institutionen wie Bundeskulturstiftung und Hauptstadtkulturfonds zeigen, dass Förderung und Unterstützung auch jenseits der großen Kultureinrichtungen zahlreichen künstlerischen Akteuren zukommen kann. Das müssen wir weiter ausbauen. Dazu kann Kultur als Staatsziel beitragen. Die Entwicklung und Förderung von Kultur darf nicht länger eine freiwillige Leistung und damit ein stückweit beliebig sein. Kultur ist eine der zentralen Grundlagen unserer Gesellschaft
Ich halte städtische Leitbilder und Entwicklungspläne für ein wichtiges Instrument, die kulturelle Landschaft weiter zu entwickeln und zu befördern. Gerade wir hier in Sachsen-Anhalt können ja täglich sehen, dass viel zu vieles nebeneinander oder gar gegeneinander läuft oder dem Rotstift zum Opfer fällt. Für einen Kulturentwicklungsplan oder ein Leitbild müssten sich alle Beteiligten auf eine gemeinsame Zielvorstellung einigen, ein schwieriges, aber sicherlich fruchtbares Unterfangen. Nur wenn man weiß, wo man hin will, findet man auch die Kraft und den Weg, das Ziel zu erreichen. Darüber hinaus kann ein Kulturentwicklungsplan Kräfte und Kompetenzen bündeln, um so alle voran zu bringen. Ich würde daher entsprechende Initiativen hier in Sachsen-Anhalt sehr begrüßen.
Prof. Dr. Claudia Dalbert