Claudia Arabackyj
SPD
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Frage von Helmut S. •

Sehr geehrte Frau Arabackyj, würden Sie sich für eine Prüfung der Verfassungstreue der AfD beim Bundesverfassungsgericht einsetzen und eine entsprechende Bundesratsinitiative unterstützen?

Nach meiner langjährigen Beobachtung der AfD und ihrer Verknüpfung ins gewaltbereite rechtsextreme Milieu, sowie den erklärten Zielen und Programmpunkten, besteht für mich kein vernünftiger Grund mehr, länger mit einer solchen Initiative zu warten.

Die öffentliche Einschätzung des BfV und der LfV bezüglich der völkisch-rassistischen Ausrichtung, ihre willfährige Übernahme Russischer Propaganda, ihre Ablehnung der Einbindung der Bundesrepublik in die europäische Sicherheitsarchitektur von EU und NATO belegen für mich, dass diese Partei eine Gefahr für unser Land darstellt, die sich nicht mehr mit der FDGO vereinbaren lässt. Artikel 21 Abs 2 Grundgesetz ist diesbezüglich eindeutig: Parteien, die nach Zielen oder Verhalten ihrer Anhänger ausgerichtet sind, die FDGO zu beeinträchtigen/beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden, SIND verfassungswidrig. Wir sind damit als Demokraten durch unsere Verfassung aufgerufen, diese unsere FDGO zu schützen.

Wir müssen handeln.

Antwort von
SPD

Sollte der Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem einstufen, dann sollte ein Verbot angestrebt werden. Für uns als SPD ist klar: Wer innerhalb des demokratischen Systems gegen die Demokratie ankämpft, muss mit unserem Widerstand rechnen. Denn Demokratiefeinde bleiben Demokratiefeinde, auch wenn sie bei einer demokratischen Wahl gewählt wurden. Konkret bedeutet das für uns: Keine Abgeordneten der AfD wählen (Präsidium, Ausschussvorsitz), keine Zusammenarbeit, keine Zustimmung zu Anträgen und vor allem keine Normalisierung der Partei und ihrer Positionen.