§ 146GVG besagt, dass der Justizminister gegenüber dem Staatsanwalt weisungsbefugt ist. Wenn der J-Minister eine Straftat begangen hat, kann der Staatsanwalt diese nicht aufklären. Was sagen Sie dazu? | Frage an Christopher Hahn (parteilos) Direkt zum Inhalt
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Frage von Erhard J. • 20.02.2023
§ 146GVG besagt, dass der Justizminister gegenüber dem Staatsanwalt weisungsbefugt ist. Wenn der J-Minister eine Straftat begangen hat, kann der Staatsanwalt diese nicht aufklären. Was sagen Sie dazu?