Frage an Christoph Schmitz von Anton B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schmitz,
Wie stehen Sie zur Abschaffung des " Rentnerprivilegs" im Rahmen der Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Das Bundesverfassungsgericht hält das Prinzip des sofortigen Vollzugs des Versorgungsausgleich zwar für verfassungsrechtlich unbedenklich, weist aber darauf hin, dass das Durchführung des Rentnerprivilegs verfassungsrechtlich vertretbar ist. Die Abschaffung des "Rentnerprivilegs" führt dazu, dass alle Ausgleichspflichtigen , -sollten die Ausgleichsberechtigten später in Rente gehen - über Jahre einen hohen Betrag an den Staat abführen müssen. Mit a.W. wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt und der Versorgungsausgleich kommt zur Anwendung und der Ausgleichsberechtigte - z.B. 10 Jahre jünger ist - zahlt der Ausgleichspflichtige u.U. eine "Strafgebühr" in sechsstelliger Höhe an den Staat.