Christoph Drozda
FDP
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Frage von Michael P. •

Frage an Christoph Drozda von Michael P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Drozda,

ist es richtig, das die Bereitstellung eines sogenannten 1-Euro-Jobs alles in allem zwischen 400 und 500 Euro kostet?
Darin eingeschlossen sind die 1,10 Euro pro Stunde ergo 110 Euro, plus die Fahrtkosten von ca. 60 Euro.
Nach meiner Rechnung kostet somit ein Hartz-IV-Empfänger insgesamt:
359 € Grundbedarf
+ 330 € Miet u. Nebenkosten
+ 110 € AGH
+ 60 € Fahrtkosten
Insgesamt also 859 € !!!

Falsch, es sind Brutto zwischen 1189 und 1289 Euro !!!

Wäre es da nicht sinnvoller die AGH´s für die Dauer der Haushaltskonsolidierung einfach einzustellen???
Da käme eine sehr hohe Summe zusammen, welche die Stadt sicherlich sinnvoller einsetzen kann, oder ???

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut Information der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich bei den Arbeitsgele-genheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Job) um eine sozialversiche-rungsfreie Beschäftigung bei einem geeigneten Träger (SGB II § 16d Satz 2). Dabei müssen die auszuführenden Arbeiten zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein.
Der Teilnehmer erhält als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung, zum Beispiel ein Euro in der Stunde. Die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung des Arbeitnehmers ist im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gewährleistet. Die Sicherstellung der Unfallversicherung ist Sache des Trägers. Auf Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Gewährung hängt von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ab.
Nach Auffassung der FDP sollen diese Arbeitsgelegenheit dort angeboten werden, wo sie der Qualifizierung und Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt dienen. Allerdings sind sie keine reguläre Gegenleistung für den Leistungsbezug, vor allem, da dies eine massive Gefährdung für sozialversicherungspflichtige Jobs beinhalten würde. Diese Problematik hat auch ein Bericht des Bundesrechnungshofs aus dem Jahre 2008 belegt. Danach wurde für 80 Prozent der Arbeitsgelegenheiten beanstandet, dass sie eben nicht zusätzlich erfolgt sind.

Falls Sie weitere Fragen haben sollten, lassen Sie es mich wissen.

Beste Grüße
Christoph