Frage von Sandra S. • 13.10.2017
Antwort von Christoph Baak CDU • 13.10.2017
(...) Das rein wirtschaftliche Umsatzinteresse der Ladeninhaber oder das Shopping-Interesse potenzieller Käufer darf grundsätzlich nicht genügen, um Ausnahmen vom Sonntagsschutz zu rechtfertigen. Wir wollen keine Gleichstellung der sonn- und feiertäglichen Verhältnisse mit den Werktagen. (...)