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Christine Rudolf
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Frage von Dirk E. •

Frage an Christine Rudolf von Dirk E. bezüglich Soziale Sicherung

Wie stehen Sie dazu, dass junge Menschen die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und nicht übernommen werden durch zu geringes Arbeitslosengeld zum Sozialfall werden ? Bsp. Versicherungskaufmann 711 € brutto Verdienst eigene Wohnung nach der Ausbildung Arbeitslos erhält 291,18 €.Muß somit ALG II beantragen und muß somit ggf. einen 1 € Job annehmen ! Ebenfalls beginnt damit die Sozialhilfe. Wie stehen sie dazu, dass junge ausgebildete Menschen in einen Topf mit arbeitscheuen und Asylbewerbern geworfen werden ? Die bisherige Regelung besagte, dass nach der Ausbildung ein fiktives Gehalt, zugrunde gelegt wird was dieser Mensch hätte verdienen können und davon wird dann das Arbeitslosengeld berechnet. Wie stehen Sie zu dieser Regelung ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Engel,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst möchte ich Ihre Klassifizierung von ALG II-Empfängerinnen und Empfänger entschieden zurückweisen. Die Bundesrepublik befindet sich in ihren Wirtschaftsstrukturen in einem Veränderungsprozeß. In vielen Branchen werden Arbeitsplätze abgebaut und Menschen werden arbeitslos, wie Sie. Ich sehe die Bundespolitik in der Verantwortung, Menschen die arbeitslos werden, zu helfen, d. h.

1. ihnen unter finaziellen Gesichtspunkten ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und

2. gerade jungen Menschen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz aktiv zu unterstützen. Leider schreiben Sie nicht, ob Sie Unterstützung bei Ihrer Arbeitsplatzsuche erhalten haben. Daß niemand von 291,18 Euro im Monat leben kann, ist offensichtlich. Nach meinem Kenntnisstand beträgt das Arbeitslosengeld II ca. 460 Euro + Miete.

Unten sehen Sie meine Postadresse. Schicken Sie mir bitte Ihre Unterlagen. Ich helfe Ihnen gerne. weiterzuhelfen.

Christine Rudolf
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg
Sportpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion