Frage an Christine Neumann-Martin von Manfred S. bezüglich Soziale Sicherung
Kann (Darf) eine öffentlich-rechtliche Behörde, die nach ordentlicher Aufforderung ihre Arbeit verweigert, aus dieser Verweigerung ein regelmäßiges Handeln gegen denjenigen ableiten, der versuchen muß, diesen Mangel im vertretbaren Maß zu beheben?
zielt auf einen konkreten Fall andauernder Grundrechtsverletzungen ab, mit dem ich bereits einmal im Jahr 2012 an die Frau Altpeter herantrat. Diesen Fall und die Antwort der Frau Altpeter hatte ich damals einem breiteren Gremium und auch einigen anerkannten Fachleuten vorgestellt, die mit den Karlsruher Gepflogenheiten vertraut sind.
Deren Reaktionen bedienten ein Spektrum zwischen Fassungslosigkeit und Entsetzen. Mißverstehen konnte man an der Fallschilderung nicht viel, die ich ohne eigenen Kommentar mit der Antwort der Frau Altpeter vorgelegt hatte. Die Stadt Karlsruhe läßt Menschen gegen deren Willen und gegen deren Grundrechte auf Anregung von Sachbearbeitern entmündigen, wobei absichtlich falsch dargestellt Sachverhalte zuhilfe genommen werden. Parallel fördert die Stadt Karlsruhe den Zusammenhalt der Bediensteten untereinander.
Ich will nur wissen, ob diese Zustände im Landesparlament und vor allem den zsutändigen Abgeordneten so bekannt und vor allem toleriert sind und wie sich diese Zustände im Abstimmungsverhalten der Frau Neumann-Martin widerspiegeln.
mit freundlichen Grüßen
M. Standorp
Sehr geehrter Herr Standorp,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Leider ist mir der von Ihnen beschriebene Fall weder persönlich bekannt, noch habe ich Kenntnis von Grundrechtsverletzungen, welche durch Entscheidungen der Stadt Karlsruhe ausgehen.
Gerne können Sie auf mich zukommen, damit ich mich in den Sachverhalt einarbeiten und mich direkt mit der entsprechenden Behörde in Verbindung setzen kann.
Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich mich zu einem mir unbekannten Fall nicht pauschal äußern kann. Das wäre unseriös.
Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten im Landtag bezogen auf den von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt kann ich leider nicht nachvollziehen. In der Regel stimmt der Landtag über Gesetze und Verordnungen ab, welche jedoch in den seltensten Fällen direkten Bezug auf Missstände in Behörden haben. Für die rechtmäßigen Entscheidungen von Behörden ist die jeweilige Rechtsaufsichtsbehörde zuständig. Gerne werde ich zusammen mit Ihnen den Fall prüfen. Für ein Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten etwas weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Neumann-Martin