Frage an Christine Meier von Stefan D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Meier,
ich weiß von der Bundestagswahl 2005, wie schwer man es als Einzelkandidat hat. Finden Sie, daß das Wahlrecht Ihres Bundeslandes Einzelkandidaten genügend Rechte einräumt, damit sie eine reale Chance gegenüber den Kandidaten von Parteien haben ?
Was ist überhaupt Ihre Meinung zum Zustand der Demokratier und finden Sie es richtig, daß keine Partei davon spricht, daß wir endlich eine deutsche Verfassung haben müssen - wie das Grundgesetz es vorshreibt ?
Das Recht auf Arbeit steht in der Erklärung der Menschenrechte. In Sachsen-Anhalt gibt es sehr, sehr viele Arbeitslose. Würden Sie im Landtag dafür eintreten, dass die Landesverfassung und später die deutsche Verfassung bzw. die EU-Verfassung ein solches Recht vorsehen sollte ?
Halten Sie es im Sinne der Stärkung der Bürgerrechte in den neuen Bundesländern für sinnvoll, dass sich Sa-Anhalt und Sachsen zusammenschließen ?
Mich würde interessieren, steht Ihre Kandidatur mit Ihrem beruflichen Qualifikation in Zusammenhang, oder was hat sie bewogen, diesen Schritt zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Spaarmann
Sehr geehrter Herr Dr. Spaarmann,
hiermit möchte ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Fragen bedanken.
Nachfolgend möchte ich auf Ihre Fragen im Einzelnen eingehen.
Stichwort: Wahlrecht und Chancen für Einzelkandidaten
Ich bin der Meinung, dass das Wahlrecht in Sachsen-Anhalt den Weg, sich der Wahl auf Landes- oder Kommunalebene als Einzelkandidat zu stellen, nicht unnötig erschwert.
Dass der Wahlkampf von Einzelkandidaten in der Praxis schwieriger ist, da hinter dem Einzelkandidaten keine Partei (und deren Mitglieder) unterstützend steht und wirkt, lässt sich natürlich nicht leugnen. Aber genau das macht wiederum den Einzelkandidaten unabhängig, authentischer und ehrlicher in seinem Anliegen und Wirken. Denn der Einzelkandidat ist letztendlich, sofern er gewählt wird, keinem Partei- und/oder Fraktionszwang unterworfen.
Stichwort: deutsche Verfassung
Einige unabdingbare Fakten vorab:
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), als rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, ist die Verfassung dieses deutschen Staates.
Richtig ist, dass es bis heute keine Volksabstimmung über das Grundgesetz bzw. eine neue deutsche Verfassung gab.
Der Artikel 146 des GG in seiner alten Fassung hätte den Weg zu einer neuen deutschen Verfassung mit der deutschen Einheit eröffnen können. Aber wie wir alle wissen, wurden andere politische Entscheidungen im Zuge mit der Wiedervereinigung getroffen. Die DDR trat nach Art. 23 (alter Fassung bis 1990) dem Geltungsbereich des Grundgesetzes, d.h. der Bundesrepublik, bei und es kam damit auf Grund des Einigungsvertrages nur zu Veränderungen des Grundgesetzes.
Allerdings behält der Artikel 146 des GG (in seiner aktuellen Form) weiterhin die Möglichkeit vor, dass das jetzt geltende Grundgesetz durch eine Verfassung, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde, abgelöst wird.
Man kann aber nicht sagen, dass das derzeitige Grundgesetz eine neue deutsche Verfassung vorschreibt oder einfordert (auch wenn es wünschenswert ist).
Stichwort: meine Meinung zum Zustand der Demokratie allgemein
Die Demokratie ist meiner Meinung nach immer noch die beste politischen Herrschafts- und Regierungsform, die die Menschheitsgeschichte hervorgebracht hat.
Das sollte aber keinen mündigen Bürger davon abhalten, kritisch zu beobachten und zu hinterfragen, welche politischen Entscheidungen mit welcher Zielrichtung von wem auf den verschiedensten politischen Ebenen in diesem Staat getroffen werden, welche Auswirkungen diese Entscheidungen auf den jeweiligen einzelnen Bürger haben und ob diese Entscheidungen dann wirklich so im Sinne des einzelnen mündigen Bürgers waren oder sind und er (der mündige Bürger) sich somit von den gewählten Volksrepräsentanten auf den verschiedenen politischen Ebenen entsprechend vertreten fühlt.
Wenn der einzelne mündige Bürger an der Vertretung seiner Interessen berechtigte Zweifel hat, dann hat er (der mündige Bürger) das Recht der Wahl bei der jeweiligen Wahl. Nur muss er eben auch sein Wahlrecht wahrnehmen und ausüben.
Stichwort: das Recht auf Arbeit
Wichtiger wäre mir die politische Zielvorgabe, dass das Land Sachsen-Anhalt und somit der Landtag die Grundlagen und Rahmenbedingungen dafür schaffen muss, dass ein deutlicher Zuwachs an Arbeitsplätzen zu verzeichnen ist. Und mit Arbeitsplätzen meine ich keine Arbeitsplätze im so genannten Niedriglohnbereich. Denn mit Niedriglohn kann kein Mensch in der heutigen Zeit alle lebensnotwendigen Dinge finanzieren.
Hinsichtlich der Erweiterung des GG bzw. der EU-Verfassung um das Recht auf Arbeit kann ich mich auch nur innerhalb des Rahmens engagieren, denn Sie und jeder andere mündige Bürger dieses Staates zur Verfügung hat. Und da sind wir dann wieder beim Thema – direkte Demokratie.
Stichwort: Stärkung der Bürgerrechte auf Grund von Zusammenschluss des Landes
Sachsen-Anhalt und des Freistaates Sachsen
Rein theoretisch würde sich mit so einem Zusammenschluss eine neue Landesverfassung ergeben. Die dann unter Umständen auch Artikel enthalten könnte, die einzelne Bürgerrechte verfestigen bzw. stärken.
Diese mögliche Verfestigung und Stärkung von einzelnen Bürgerrechten aber als Grund dafür zu nehmen, um so eine umfassende und tief greifende Länderreform durchzuführen, kann ich nicht unterstützen, denn das löst die anstehenden Probleme nicht.
Stichwort: meine Gründe dafür, mich als Einzelkandidatin zur Wahl zu stellen
Ich habe viele Jahre erfolgreich als Stadträtin auf kommunaler Ebene in Magdeburg gewirkt. Nicht immer im Sinne der Stadtverwaltung oder der jeweiligen Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat. Ich habe im Interesse meiner Wähler agiert und entschieden. Das war und ist zu Weilen eine unbequeme Position im politischen Alltag zwischen Parteiinteressen, Fraktionsinteressen und dem wirklich Machbaren und Umsetzbaren im kommunalpolitischen Alltagsgeschehen.
Mein beruflicher Werdegang und die daraus resultierenden Erfahrungen haben mir auch auf diesem (manchmal unbequemen) Weg geholfen, wie z.B.:
• Zusammenhänge erkennen
• die jeweiligen Zusammenhänge in kurz-, mittel- und langfristigen Zeitabschnitten nicht aus den Augen zu verlieren und dabei auch
• kostenbewusst zu entscheiden.
Das sind alles Eigenschaften, die PolitikerInnen, als gewählte Repräsentanten des Volkes, auch haben sollten.
Der Zuschnitt des Wahlbereiches, das konkrete personelle Angebot meiner MitbewerberInnen im Wahlkreis, verfügbare Zeit und nicht zuletzt meine als langjährige Stadträtin gesammelten Erfahrungen haben mich veranlasst, als Einzelbewerberin zu kandidieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Christine Meier