Frage an Christine Juschka von André R. bezüglich Wirtschaft
Guten Abend,
mich beschäftigt die Frage der öffentlichen Ausschreibung:
Oftmals ist es heutzutage so, dass die Vergabe nach Ausschreibung an den billigsten erfolgt (meist verpflichtend)
Dieser jedoch entweder minderwertige Arbeit abliefert, mit vielen Nachträgen arbeitet oder Pleite geht.
Daraus folgend entstehen dem Land und Gemeinden hohe Nachträge.
Warum wird nicht wie in Frankreich verfahren?
Das billigste und das teuerste Angebot fliegen aus dem Verfahren und die mitteleren Angebote liefern sich ein fairen Wettbewerb.
Damit sind Lohndumping und meist überteuerte Nachträge von vornherein minimiert.
Die sachliche und fachliche Überprüfung von Angeboten scheint ja nicht unbedingt in den Behörden zu funktionieren, scheinbar zählt nur der Preis.
Wie stehen Sie zu den Ausreibungsverfahren der öffentlichen Hand?
Mit freundlichen Grüssen
André Rotte
Sehr geehrter Herr Rotte,
die Vergabeverfahren sind rechtlich geregelt und ich halte es nicht für sinnvoll, diese Regelungen nochmal anzufassen. Meines Erachtens liegt das Problem in der mangelnden kompetenten Baubegleitung durch den Auftraggeber. Hier spart man leider an der falschen Stelle. Wenn in den Baubehörden das fachlich kompetente Personal nicht mehr vorhanden ist, so sollte meines Erachtens zwingend die Beauftragung entsprechender Gutachter zur Prüfung der Angebote, regelmäßig während der Bauausführung und auf jeden Fall vor Abnahme und Leistung von (Teil-)Zahlungen erfolgen, wie es ein umsichtiger privater Bauherr auch tun würde. Letztlich, wenn es auch nur als Abschreckung für die Zukunft dient, ist auch eine penible Rechnungsprüfung in den Ämtern unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Juschka