Frage an Christine Clauß von Matthias M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Christine Claus,
Meine Fragen an Sie persönlich:
1. Wie ist das neue SächsBestG für Särgen und Urnen sowohl mit dem SGV Bl. Nr. 28/91 (Umweltfreundliche Beschaffung) sowie mit der Verfassung des Freistaates Sachsen (Bewahrung der Schöpfung) vereinbar?
Betrachten Sie nur einmal die unterschiedlichen Gewichte von angebotenen ökologischen „Eingefäßsystemen“ und dem nach 1990 eingeführten „Zweigefäßsystems“ Aschekapsel und Schmuckurne aus Metallen. Diese „Aschekapsel“ hat ihren Ursprung im Jahr 1934.
2. Ist Ihnen bewusst, dass mit den neuen gesetzlichen Normen zu Särgen und Urnen, die einstigen Intentionen aus dem Jahre 1994 (z.B. Plaste Urnen aus der Friedhofserde verbannen) vollkommen aufgegeben werden?
Bereits jetzt können für die sächsischen Kommunen, finanzielle und für die Bevölkerung zukünftig noch nicht abzuschätzende finanzielle und emotionale, Belastung zukommen. Bei der Beantwortung der Frage 4 zur Drs. Nr.: 4/15468 wurde nichts dokumentiert und widerspricht den dokumentierten Erfahrungen der kirchlichen Friedhofsträger, sodass eigentlich eine Produkthaftung für die nicht „zerfallenen Aschekapseln und Überurnen“ greifen müsste.
4. Ist Ihnen bekannt, dass eine Vielzahl von Sächsischen Kommunen in Ihren Friedhofssatzungen, nicht den seinerzeit gültigen Gesetz entsprechende Festlegungen verabschiedet haben?
Sie können dies ja selbst in Ihrem Wahlkreis prüfen.
Gern höre ich von Ihnen.
Viele Grüße aus Leipzig
Matthias Malok
Zunächst muss ich meine Verwunderung ausdrücken; der Fragesteller hatte während seines Gespräches mit mir am Rande eines Forums in Leipzig die Gelegenheit, auch diese Frage persönlich anzubringen.
Zum angesprochenen Thema: Das Sächsische Bestattungsgesetz wurde vom Sächsischen Landtag verabschiedet, während des Gesetzgebungsverfahrens wurden die verschiedensten Aspekte und Fragen diskutiert. Da dies ein vielschichtiges Thema ist, biete ich Herrn Malok an, dazu in meinem Büro einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Was die angeblich fehlerhaften Friedhofssatzungen betrifft, bitte ich um Angabe von konkreten Fällen, da eine Überprüfung ansonsten nicht möglich ist.
Christine Clauß MdL