Frage an Christina Treffler von Florian K. bezüglich Familie
Wie gedenken Sie die gesetzlichen Rentenansprüche von Geringverdienern zu stärken? Was halten Sie von einer gemeinsamen Rentenveranlagung verheirateter Paare? In einem solchen Modell würden beide Partner ab Eheschließung gemeinschaftlich Rentenanwartschaften erwirtschaften.
Wie gedenken Sie die gesetzlichen Rentenansprüche von Geringverdienern zu stärken?
Die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) fordert seit einen Mindestlohn von 13,50 Euro. Nur so kann ein Mensch, der 40 Jahre lang Mindestlohn bezogen hat im Alter ohne staatliche Zusatzleistungen von seiner Rente leben. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, Geringverdiener zu stärken wie z.B.:
Stärkung der Familien:
Eine funktionsfähige Gesellschaft erfordert eine leistungsgerechte Bewertung sowohl herkömmlicher Erwerbsarbeit als auch familiärer Erziehungs- und Sorgearbeit, die häufig eine Ursache für Altersarmut darstellt. Bei Beibehaltung des Umlageverfahrens im Rentensystem ist das nur durch eine Bezahlung der Erziehungsarbeit möglich.
Das ÖDP-Konzept:
- Kurzfristig ist ein an den staatlichen Kosten eines Krippenplatzes orientiertes Erziehungsgehalt / Betreuungsgeld für Kleinkinder (U3) einzuführen, das auch zur Finanzierung einer Fremdbetreuung verwendet werden kann (Kinderkrippe, Tagesmutter u.a.). Es ersetzt das Elterngeld, die öffentliche Krippenfinanzierung und das bisherige Betreuungsgeld.
- Die Honorierung der familiären Erziehungs- und Pflegearbeit wird die Arbeitslosigkeit deutlich verringern, weil dann Mütter, Väter und pflegende Angehörige wegen bezahlter Erziehungs- und Pflegearbeit von ihnen besetzte Stellen in der Wirtschaft freimachen. Auch wird das den Wiedereinstieg in den alten Beruf oder den Umstieg zu anderen Beschäftigungen nach der Erziehungs- oder Pflegephase erleichtern. Die durch Erziehungs- und Pflegearbeit erworbenen Erfahrungen sind dabei zu berücksichtigen und durch Fortbildungsmaßnahmen weiter auszubauen.
Besteuerung der Einkommensstarken:
Das Steuersystem soll sich an der Leistungsfähigkeit der Bürger/innen orientieren: Bei einem hohen Einkommen ist ein höherer Steueranteil gerechtfertigt als bei einem niedrigen Einkommen. Das Existenzminimum aller Familienmitglieder muss steuerfrei bleiben. Dieser Grundsatz der progressiven Besteuerung ist nur bei Erwerbseinkommen verwirklicht. Kapitaleinkommen werden dagegen durch die Abgeltungssteuer (25 %) meist deutlich niedriger besteuert als Erwerbseinkommen. Bei den Verbrauchsteuern (Mehrwertsteuer, Stromsteuer) ist es jedoch umgekehrt. Das heißt, je niedriger das Einkommen, desto höher ist der Anteil der Steuerlast, weil ein höherer Anteil des Einkommens verbraucht werden muss. Besonders seit der Jahrtausendwende sind eine Reihe von steuerrechtlichen Maßnahmen erfolgt, die einseitig oder bevorzugt Hochverdienern und Vermögenden zugutekamen. Dazu gehören die Abschaffung der Vermögenssteuer 1997, die Absenkung des Spitzensteuersatzes von 53% (1999) auf 42% (2005) und die Einführung der Abgeltungssteuer als ermäßigtem Steuersatz für Kapitaleinkünfte ab 2009. Die ab 2007 geltende Besteuerung mit 45% von Einkommen über 250.000 € für Ledige (sog. Reichensteuer) hat dagegen eher symbolische Bedeutung. Andererseits wurden Geringverdiener und Familien durch höhere Verbrauchssteuern zusätzlich überproportional belastet (z.B. Einführung der Stromsteuer 1999, Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 % ab 2007).
Das ÖDP-Konzept:
- Die Belastung durch Einkommens- und Verbrauchssteuern ist im Zusammenhang zu sehen und hat sich an der individuellen Leistungsfähigkeit der Bürger/innen zu orientieren. Ziel der Besteuerung muss es sein, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter öffnet, sondern wieder enger wird.
- Kapitaleinkommen sind ebenso hoch zu besteuern wie Arbeitseinkommen.
- Eine verfassungsgerechte Vermögenssteuer ist wieder zu erheben.
Was halten Sie von einer gemeinsamen Rentenveranlagung verheirateter Paare? In einem solchen Modell würden beide Partner ab Eheschließung gemeinschaftlich Rentenanwartschaften erwirtschaften.
Eine gemeinsame Rentenveranlagung hätte durchaus Charme. Die ÖDP geht allerdings den Weg der schon oben genannten Gleichberechtigung von Erwerbs- und Familienarbeit. Im Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 ist festgelegt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ In der aktuellen Politik werden große Anstrengungen unternommen, um die Situation von Frauen in der Erwerbsarbeit zu verbessern. Erklärtes Ziel ist dabei die/der „erwerbstätige Erwachsene“, d. h. Jeder Mensch soll über den gesamten Lebenslauf für sich selber sorgen und seine Alterssicherung aufbauen. Vertretbar und mit dem Gedanken der Gleichberechtigung vereinbar ist dieses Ziel nur dann, wenn die familiäre Sorgearbeit der herkömmlichen Erwerbsarbeit gleichgestellt wird. Dadurch entfällt der Zwang zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Familiäre Sorgearbeit ist dann selbst Beruf. Ohne adäquate Honorierung der familiären Sorgearbeit, die bisher unentgeltlich geleistet wurde, wird es kaum zu lösen sein. Bemühungen, die „traditionelle Rollenverteilung in den Partnerschaften aufzubrechen“, sind im Dienste der Gleichberechtigung untauglich, solange es dabei nur darum geht, jetzt den Vätern/Müttern den unbezahlten Part aufzuhalsen, der bisher den Müttern/Vätern vorbehalten war.
Das ÖDP-Konzept:
- Sowohl ein Arbeitsleben mit überwiegender/teilweiser Erwerbsarbeit als auch ein Arbeitsleben mit überwiegender familiärer Sorgearbeit muss wirtschaftliche Unabhängigkeit über den ganzen Lebenslauf hinweg (Einkommen und Rente) ermöglichen.