Frage an Christina Schulze Föcking von Andrea Martina H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Abgeordnete Frau Schulze Föcking,
In der Mai Kundgebung https://maiprotest.de/
findet ein Gespräch statt mit Frau Dr. Hermes, Professorin für Rehabilitation, Zeitleiste 1:32:39 die sich für Frauen mit Behinderung einsetzt
In unserem konkreten Fall wird unsere behinderte Tochter nur dann ihren aktuellen Willen bilden und kundtun, wenn sie ZUVOR ausführlich über die medizinisch -therapeutischen Eingriffe / Maßnahmen aufgeklärt worden ist , d.h. beginnend damit, dass die zu Betreuende mindestens die Bezeichnung des "Medizinprodukts" kennt einschließlich dessen Risiken bzw. Prognose! Anderenfalls ist es NICHT im Sinne des GESETZGEBERS ! UND was verlangt der Gesetzgeber gemäß §1901 a-c BGB noch ? RICHTIG - er verlangt, dass nahe Angehörige bei der Aufklärung des Eingriffs mit einbezogen werden !
Hat unsere behinderte Tochter Anspruch auf ein barrierefreies ArztGespräch zur Feststellung des Patientenwillen § 1901 b BGB?
https://www.buzer.de/1901b_BGB.htm
Sehr geehrte Frau Huber,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworte. Grundsätzlich stehe ich Ihnen gemeinsam mit meinem Büro gerne auch direkt per Mail oder telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen mich unter: christina.schulze-foecking@landtag.nrw.de und telefonisch unter (0211) 884 2610.
Leider kann ich Ihrer Anfrage nicht entnehmen, worum es im Fall Ihrer Tochter konkret geht. Daher möchte ich um Verständnis bitten, dass ich Ihnen nachfolgend nur allgemeine Informationen geben kann. Sehr gerne können Sie mich vertraulich kontaktieren, damit wir gemeinsam eine Lösung für Ihren konkreten Fall finden können.
In den letzten Jahren haben die Verbände der Behindertenvertretung sich zurecht stark für die Belange behinderter Menschen in der Gesundheitspolitik eingesetzt. Als zentrales Ziel der Behindertenrechtskonvention ist es nicht nur ein Anliegen, sondern die Pflicht der Politik, für ein Höchstmaß an gesundheitlicher Versorgung behinderter Menschen ohne Diskriminierung zu sorgen.
Da dieses Thema maßgeblich auf Bundesebene bearbeitet wird, kann ich Ihnen aus dem Landtag hier in NRW nur wenig berichten. Auf Bundesebene haben die Gesundheitspolitiker allerdings schon vor ein paar Jahren die Versorgungslücke von Menschen mit Behinderung erkannt und Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung, sogenannte MEZB, geschaffen. Das für Sie am nächsten gelegene Zentrum ist das MEZB in Neuss am Johanna Etienne Krankenhaus. In diesen Zentren ist die Versorgung speziell auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausgerichtet. Es wird sich zudem vor allem auch Zeit genommen, um individuelle Lösungen zu finden.
Selbstverständlich sind aber auch alle Ärzte vor Ort durch das Patienten-Rechte-Gesetz verpflichtet, ihre Patienten ausführlich aufzuklären und so zu befähigen, wichtige medizinische Entscheidungen zu treffen. Dies müssen Ärztinnen und Ärzte in „verständlicher Weise“ tun. Selbst wenn Ihre Tochter einen Betreuer oder eine Betreuerin haben sollte, muss der Arzt auch sie selbst aufklären. Sie haben darüber hinaus recht, dass in §1901 b BGB geregelt ist, dass enge Vertrauenspersonen und nahe Angehörige in die Feststellung des Patientenwillens, der Behandlungswünsche oder des mutmaßlichen Willens der betreuten Personen mit einbezogen werden sollten. Ihnen soll die Möglichkeit zur Äußerung gegeben werden. Eine Ausnahme besteht davon nur, wenn dadurch erhebliche Verzögerungen zustande kommen.
Um bei der Durchsetzung dieser Rechte Unterstützung zu erhalten, steht Ihnen und Ihrer Tochter die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen; Frau Claudia Middendorf, zur Verfügung.
Gerne biete ich Ihnen an, den Kontakt zu Frau Middendorf herzustellen. Alternativ können Sie sich auch direkt an Frau Middendorf wenden, sollte Ihnen dies lieber sein. Alle Informationen und den Kontakt finden Sie unter folgendem Link: Claudia Middendorf - Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen | Beauftragte für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Herzliche Grüße aus dem Landtag
Christina Schulze Föcking MdL