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Christina Schulze Föcking
CDU
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Frage von Paul K. •

Frage an Christina Schulze Föcking von Paul K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schulze Föcking
Der Bevölkerung wird geraten, für das Alter vorzusorgen, beispielsweise durch den Erwerb von Wohneigentum. Wird nun die Straße renoviert, werden alle Anlieger an den Straßenbaukosten beteiligt. Eine solche Rechnung kann schnell mehrere 10.000 € betragen. Als Rentner bekommt man oftmals keinen Kredit mehr und ist dann gezwungen, sein Eigentum unter Zeitdruck zu verkaufen. Dies kommt faktisch einer Enteignung gleich.
Der Bund der Steuerzahler hat deshalb eine Volksinitiative gestartet, um diesen Straßenerneuerungsbeitrag abzuschaffen, wie schon in anderen Bundesländern geschehen.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Mit freundlichen Gruß P. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die ich mit großem Verständnis gelesen habe.

Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben Ende November einen Antrag eingebracht und die Landesregierung aufgefordert Straßenausbaubeiträge bürgerfreundlich zu gestalten. Somit soll das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) modernisiert und dahingehend auf mögliche Entlastungen für Bürger überprüft werden. Wir setzen uns auf diesem Weg für eine faire und tragbare Lösung ein, im Interesse der Kommunen und aller Bürger.

Insbesondere die Belastung von Privathaushalten mit sehr hohen Einmalzahlungen führt immer wieder auch zu finanziellen Schwierigkeiten. Daher nehmen wir die Sorgen der Grundstückseigentümer in den Blick. Sie dürfen nicht durch teilweise hohe Einmalbeiträge überfordert werden. Gerade Rentner, die sich vor Jahren ein Haus erspart haben, müssen sich finanziell in einem angemessenen Rahmen bewegen können. Somit müssen die Straßenausbaubeiträge im Verhältnis zum tatsächlichen Sondervorteil durch die funktionstüchtige Straße stehen.

Das derzeitige System beinhaltet eine grundsätzliche Finanzierung durch alle Bürger und eine anteilige, gestaffelte Beteiligung an den Kosten durch die direkt Begünstigten, die Anliegenden. Hier sind auch die Einstufung von Straßen und der daraus folgende Anteil für Anlieger entscheidend. Entstehende Härten müssen abgefedert und die Zahlung eines anstehenden Beitrags zum Straßenausbau flexibilisiert und bürgerfreundlicher gestaltet werden.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft.

Mit den besten Grüßen

Christina Schulze Föcking MdL

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