Frage an Christina Schulze Föcking von Frank H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo,
welche Strafe halten Sie für angemessen wenn ein Mandatsträger in einem politischen Amt den Landtag in dienstlichen Fragen belügt?
Folgefrage - welche Strafen wären angebracht wenn ein Amtsinhaber direkten persönlichen Einfluss auf seine Behörde nimmt um Ermittlungen in eigener Sache zu unterbinden?
Mit wenig Hoffnung auf eine Antwort
F. H.
Sehr geehrter Herr H.,
zu Berichten im Zusammenhang mit der Stabsstelle Umweltkriminalität nimmt Ministerin Christina Schulze Föcking wie folgt Stellung: "Mein Ziel ist es, die Bekämpfung der Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität zu stärken. Mit der vorherigen Struktur war dies nicht in ausreichendem Maße gewährleistet. Bei Amtsantritt der Landesregierung war die Stabsstelle faktisch nur mit einer Person besetzt. Ich habe bereits gegenüber dem Landtag und der weiteren Öffentlichkeit deutlich gemacht, wie durch eine Umorganisation innerhalb des Ministeriums die Bekämpfung der Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität gestärkt wurde und weiter gestärkt werden soll.
Gerne lade ich vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung die Fraktionen des Landtags sowie die weitere Öffentlichkeit dazu ein, sich ein umfassendes Bild von der Arbeit der Stabsstelle Umweltkriminalität zu machen. Dazu gewähren wir Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen der Stabsstelle seit ihrer Gründung im Jahr 2004. Es bleibt bei dem dargestellten Sachverhalt: Bei Amtsübernahme lag die überwiegend operative Tätigkeit der Stabsstelle im Wesentlichen im Bereich der Artenschutzkriminalität. Insbesondere hier hat die Stabsstelle wertvolle Aufklärungsarbeit geleistet. Selbstverständlich war die Stabsstelle auch bei anderen Bereichen und Themen involviert, hat Materialien gesammelt, rechtliche Einschätzungen (einschließlich Strafanzeige) abgegeben, Kontakt zu den ermittelnden Stellen gehalten und hat somit an Verfahren mitgewirkt.
Mit der Neuaufstellung mit mehr Personal und einer stärkeren fachlichen Anbindung soll die Breite der Umweltkriminalität besser erfasst und die zuständigen Behörden bei der Aufklärung von Missständen besser unterstützt werden. Die Aufgaben der bisherigen Stabsstelle Umweltkriminalität werden unverändert wahrgenommen und wurden erweitert."