Frage an Christina Schulze Föcking von Jürgen S. bezüglich Umwelt
Wie stehen Sie zum sogn. ökologischen Jagdgesetz? Was möchten Sie daran geändert haben? Sollen NABU und BUND ihren Einfluß auf das Jagdrecht behalten? Soll das Verbot, streunende Katzen zu schießen, bestehen bleiben? Ist der Kormoran schützenswert? Sollte der Wolf in die Liste der jagdbaren Tiere aufgenommen werden? Danke für Ihre Mühe
Mit freundlichem Gruß
J. S.
Sehr geehrter Herr S.,
aus meiner Sicht aber auch aus der Sicht der CDU-Landtagsfraktion müssen dringend notwendige Korrekturen, die sich aus sachlichen und fachlichen Gründen ergeben, im Jagdgesetz vorgenommen werden.
Ein Anstieg der Fuchspopulation gefährdet die vielen Erfolge beim Schutz der Wiesenbrüter. Der Rückgang der Bodenbrüter hat viele Ursachen und eine davon ist der Anstieg der unterschiedlichen Prädatoren. Es ist daher zwingend erforderlich, die Prädatorenbejagung zu erleichtern.
Wir brauchen wieder eine Vereinfachung bei der Wildschweinbejagung. Durch die Begrenzung der Jagdzeit und die Verringerung der Kirrmenge ist die Bejagung nicht erleichtert worden und auch hier wächst der Schwarzwildbestand stetig an.
Wir müssen wieder zurück zu einer praxisgerechten Jagdhundeausbildung. Es kann nicht richtig sein, wenn die Hundeführer, die einen brauchbaren Jagdhund ausbilden, mittlerweile in unsere Nachbarbundesländer fahren. Ein brauchbarer Jagdhund ist für die Jagd unerlässlich.
Dies sind nur einige Punkte, bei denen wir nachsteuern werden.
Jeder Jäger ist auch Naturschützer und hat dieses durch eine staatlich anerkannte Prüfung belegt. Somit reden wir im Bereich der Jagd von einem praktizierten Naturschutz und nicht von einem Widerspruch zwischen Jägerschaft und Naturschützer.
Aus meiner Sicht ist es derzeit nicht erforderlich, den Wolf als Einzelart in die Liste der jagdbaren Arten aufzunehmen. Bei verhaltensauffälligen Wölfen besteht bereits jetzt die Möglichkeit, diese zu schießen (siehe Beispiel Niedersachsen). Sollte darüber hinaus die Population der Wölfe weiter stark ansteigen, werden wir nicht umhinkommen, den Wolf ins Landesjagdrecht aufzunehmen.
Die Frage, ob der Kormoran schützenswert ist, stellt sich derzeit nicht, da er von übergeordneter Gesetzgebung geschützt ist. Doch die Bestände des Kormorans haben sich in Nordrhein-Westfalen nicht nur erholt, sondern sich auf neue Lebensräume ausgebreitet. Dort, wo das verstärkte Auftreten des Kormorans bedrohte Fischarten gefährdet, muss die Möglichkeit einer Vergrämung eingeräumt werden. Für mich hört der Artenschutz nicht an der Wasseroberfläche auf.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Schulze Föcking MdL