Frage an Christina Schade von Simone M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schade.
Durch die Veröffentlichung der Kriminalstatistik für das Jahr 2016 bin ich sehr beunruhigt.
Aufgrund der hohen Fallzahlen insbesondere im Bereich Gewaltkriminalität, erbat ich von mehreren Abgeordneten aller Parteien um Auskunft über die zur Verfügung stehenden Haftplätze bundesweit.
Unter anderem bat ich Herrn Gabriel, Frau Özuguz, Herrn Bartsch, Frau Freitag, Herrn Oppermann, Frau Künast, Herrn Trittin, Herrn Tauber, Herrn Altmeier und weitere Abgeordnete um Auskunft über die Anzahl und Belegung der Haftplätze im Verhältnis zu den 193500 Gewalttaten im Jahr 2016.
Bisher erhielt ich erst eine Antwort, die mich aufgrund einer so geringen Zahl an Haftplätzen sehr erschreckte.
Diese kam, lobenswert zu erwähnen sehr zügig, von Frau Freitag.
Daraus ergibt sich eine Gesamtzahl der Haftplätze von nur 73.627 von denen bereits 62885 bereits belegt sind.
Nun die Frage:
Laut Grundgesetz gibt es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und in der EU- Grundrechtecharta sogar ein Recht auf Sicherheit.
Verstößt der Staat gegen geltendes Recht? Welche Möglichkeiten gibt es sich dagegen zu wehren?
Mit freundlichen Grüßen
S. M.