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Christina Kampmann
SPD
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Frage von Petra T. •

Frage an Christina Kampmann von Petra T.

Sehr geehrte Frau Kampmann,
wie ist Ihre Einstellung zum Thema Fracking?
Werden Sie sich dafür einsetzen, Fracking generell zu verbieten, ohne Schlupflöcher offen zu lassen?
Der Schutz von Gesundheit, Klima und Trinkwasser sollte oberste Priorität haben.
Fracking mit gesundheitsschädlichen Chemikalien sollte unter keinen Umständen, auch nicht für Probebohrungen und für Forschungszwecke, erlaubt werden.
Wie werden Sie sich in den Debatten zum Fracking positionieren und abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Petra Tesche-Soeberdt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Tesche-Soeberdt,

ich danke Ihnen für ihr Engagement und ihre E-Mail zum Thema Fracking.
In der bisherigen parlamentarischen Beratung hat die SPD-Bundestagsfraktion darauf geachtet, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit sowie des Schutzgutes Trinkwasser absoluten Vorrang erhalten. Die geplanten Gesetzesinitiativen zielen darauf ab, bestehende Regelungen im Berg- und Wasserrecht zu konkretisieren und zu verschärfen.
Fracking zur Gewinnung von Erdgas in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern soll verboten werden. Ausschließlich wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Umwelt sollen unter strengen Auflagen möglich sein. Die dabei verwendeten Frackflüssigkeiten dürfen nicht wassergefährdend sein.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, ab 2018 das kommerzielle Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein nur dann zu genehmigen, wenn eine unabhängige Expertenkommission die grundsätzliche Unbedenklichkeit der beantragten Technologie in einer bestimmten geologischen Formation attestiert hat. Die tatsächliche Genehmigung soll in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörde der Länder liegen, die durch das Votum der Expertenkommission nicht gebunden ist. Das heißt, auch wenn die Kommission die Unbedenklichkeit attestiert hat, können die Länder ein Verbot aussprechen.
Das bereits heute praktizierte, sogenannte „konventionelle“ Fracking zur Gasförderung u. a. in Sandgesteinen soll aber weiterhin durchführbar sein. Die hier bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, beispielsweise der Umgang mit Lagerstättenwasser, sollen deutlich verschärft werden. Für alle Frackingvorhaben werden Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich vorgeschrieben, was die Transparenz und Beteiligung im Genehmigungsverfahren deutlich verbessert. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist damit zwingend durchzuführen.
Darüber hinaus sind Regelungen zur Vorsorge vor Erdbeben und zur Vermeidung von Methanemissionen vorgesehen. Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen, soll den Unternehmen auferlegt werden. Zudem werden Sie erstmals verpflichtet, die von Ihnen beim Fracking verwendeten Substanzen offenzulegen.
In Wasserschutzgebieten, Heilschutzquellen, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen, wird Fracking untersagt. In den genannten Schutzgebieten wird auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser verboten.
Die Regelungen für den Umgang mit Lagerstättenwasser werden insgesamt deutlich verschärft. An die Entsorgung von Rückflüssen werden hohe Anforderungen gestellt. Auch bei der Entsorgung von Lagerstättenwasser wird eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt.
Für Naturschutzgebiete und Nationalparke soll ein Verbot gelten, welches für die Errichtung von Anlagen zum Fracking bzw. zur Ablagerung von Flüssigkeiten gelten soll, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen. In Natura 2000-Gebieten werden sowohl das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein als auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser von solchen Fracking-Maßnahmen verboten.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für eine sorgfältige Beratung der Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag eingesetzt, auch die Umweltverbände und betroffenen gesellschaftlichen Gruppen sind angehört worden.
Im Rahmen dieser Anhörungen und den Gesprächen mit der Union hat sich aktuell gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.
Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.
Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Kampmann

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