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Christina Kampmann
SPD
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Frage von Dietmar S. •

Frage an Christina Kampmann von Dietmar S.

Meine Frage betrifft Ihr Abstimmungsverhalten:
Welche Gründe haben Sie bewogen, gegen
1. eine Kennzeichnungspflicht von Gen-Honig,
2. die Verhinderung des Anbaus von Gem-Mais in der EU und
3. eine Transparenz von Rüstungsexportentscheidungen zu stimmen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten zu zwei bzw. drei ganz unterschiedlichen Themenbereichen. Gestatten Sie mir, dass ich zuerst auf die Abstimmung am 8. Mai zu den Rüstungsexporten eingehe:
Die Darstellung bei Abgeordnetenwatch kann leider leicht den Eindruck erwecken, dass ich gegen die Nachvollziehbarkeit von Rüstungsexporten gestimmt hätte. Das ist falsch. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion und denen der CDU/CSU-Fraktion habe ich für den Antrag „Mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen sicherstellen“ gestimmt.
Kernpunkte des Antrags sind neue Transparenzregelungen und Informationspflichten der Bundesregierung über Genehmigungsentscheidungen bei Rüstungsexporten. Diese schaffen deutlich mehr Durchsichtigkeit bei Rüstungsexportentscheidungen, was auch zu einer restriktiveren Exportpolitik beitragen wird.
Wichtig sind dabei die Eckpunkte:
- Rüstungsexportbericht: Künftig soll die Regierung der Öffentlichkeit und dem Parlament pro Jahr nicht nur einen, sondern zwei Berichte über Rüstungsexporte vorlegen. Der reguläre Rüstungsexportbericht soll nicht erst zum Ende, sondern bereits zur Mitte des Folgejahres veröffentlicht werden. Zusätzlich soll jeweils im Herbst ein Zwischenbericht über das erste Halbjahr des laufenden Jahres vorgelegt werden.
- Laufende Unterrichtung: Die Bundesregierung soll den Bundestag künftig unverzüglich über Export-Genehmigungen des Bundessicherheitsrates schriftlich informieren, spätestens zwei Wochen nach dessen Sitzung. Die Informationspflicht gilt auch für Entscheidungen des vorbereitenden Staatssekretärs-Ausschusses. Sie umfasst Informationen über die Art des Exports, die Anzahl der Güter sowie das Empfängerland. Unterrichtet wird formal der für Rüstungsexporte federführende Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie, der die Unterrichtung an andere beteiligte Ausschüsse weiterleitet.
Mit den neuen Informationspflichten schaffen wir deutlich mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen. Den Antrag finden Sie im Wortlaut hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801334.pdf

Zum Gen-Honig: die Zusammenhänge und Hintergründe der Abstimmung am 13. März in Sachen Honigrichtlinie sind kompliziert und erklärungsbedürftig: Der Antrag der GRÜNEN war ein Schaufenster-Antrag. Die Trilogverhandlungen (zwischen Europäischem Rat, Europaparlament und EU-Kommission) waren abgeschlossen. Zudem umfasste das Mandat für die Trilogverhandlungen keine Verhandlungen um die Kennzeichnungspflicht, da diese bereits entsprechend dem Vorschlag der EU-Kommission vom Europäischen Parlament abgelehnt wurde.
Zu den im Trilog verhandelnden Parteien gehört auch der Europäische Rat. Die GRÜNEN-Forderung, die Änderung der Honigrichtlinie dort abzulehnen, hätte im Klartext bedeutet: Einigungen wieder aufzubrechen, die man vorher in einem demokratischen Verfahren miteinander erarbeitet hatte.
Auch der EU-Umweltausschuss hat am 19.3. mit 28 zu 25 Stimmen das Trilogergebnis zu Honig angenommen. Damit ging dieses Ergebnis, was keine Kennzeichnung vorsieht, am 15.4. ins EU-Plenum. Das EU-Plenum wiederum hatte sich bereits im Januar mehrheitlich gegen die Kennzeichnungspflicht ausgesprochen. Dabei ist es geblieben.
Wie schon im Januar im Plenum des EP sind die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion (die mit Ausnahme der spanischen Delegation ebenso wie wir deutschen Sozialdemokraten FÜR eine Kennzeichnungspflicht sind) auch im Umweltausschuss ihrer Linie treu geblieben und haben gegen das Trilogergebnis gestimmt. Aber leider war die Mehrheit anders.
Das Verfahren im Rat dann noch umzudrehen, hätte einen Kraftakt bedeutet, für den es unbedingt die Rückendeckung der Kanzlerin gebraucht hätte, da die deutsche Bundesregierung dort eine 180 Grad-Wende hätte vollziehen müssen. Das hätten wir Sozialdemokraten in diesem Fall zwar begrüßt, weil wir FÜR die Honigkennzeichnung sind. Doch fehlte uns dafür die Unterstützung des Koalitionspartners. Das wussten auch die Grünen.
Eine Unterstützung des GRÜNEN-Antrags hätte uns somit einer guten Lösung keinen Schritt näher gebracht, stattdessen aber unsere eigenen Pläne gefährdet, den Koalitionspartner davon zu überzeugen, dass wir gemeinsam für echte Verbesserungen bei Schutz und Transparenz in Sachen grüne Gentechnik sorgen müssen.

Die Frage der Verhinderung des Anbaus von Gen-Mais in der EU wird im Zusammenhang mit dem allgemeinen Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) diskutiert. Ich trete für Wahlfreiheit und Transparenz ein. Deshalb haben wir Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag die Forderung nach der Kennzeichnung von tierischen Produkten aus GVO-Pflanzenfütterung durchgesetzt. Leider ohne Erfolg blieb unser Einsatz im Europaparlament und im Bundestag für die Kennzeichnung von Honig, wie oben dargestellt. Umso wichtiger ist es nun dafür zu sorgen, dass keine GVO-Pflanzen zum Anbau kommen.
Ich lehne den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen grundsätzlich ab: die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wollen solche Pflanzen weder auf dem Acker noch im Essen. Unsere dahingehende Initiative wurde von den Fraktionen von CDU und CSU nicht mitgetragen. Dennoch haben wir endlich Bewegung in Sachen Gentechnik beim bisher festgefahrenen Koalitionspartner erreicht: Wir haben am 22.5.14 im Bundestag gemeinsam mit der CDU/CSU einen Antrag verabschiedet, mit dem die Bundesregierung nun aufgefordert ist, sich in Brüssel bei der Diskussion um die Anbauverbote in entscheidenden Punkten für weitreichende Verbesserungen einzusetzen!
Den am 22. Mai verabschiedeten Antrag „Grüne Gentechnik – Sorgen und Vorbehalte der Menschen ernst nehmen, Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit ermöglichen“, können Sie unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801450.pdf nachlesen.

Sehr geehrter Herr Schneider, gerade der GVO-Pflanzeneinsatz ist Bestandteil der vollintegrierten Argrarpolitik in der Europäischen Union. Sie sehen mir hoffentlich nach, dass ich versucht habe, die komplizierten Zusammenhänge zwischen nationaler und europäischer Politik ein wenig nachzuzeichnen. Aber nur wenn man sich darauf einlässt, kann man Veränderungen für gesündere und bessere Lebensmittel sowie für mehr Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt in ganz Europa erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Kampmann, MdB

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