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Christina Jantz-Herrmann
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Frage von Birgit L. •

Frage an Christina Jantz-Herrmann von Birgit L. bezüglich Finanzen

Wie soll der Familiennachzug der nach der Bundestagswahl einsetzt bezahlt werden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

zunächst vorweg: Automatisch setzt nach der Bundestagswahl keinerlei Regelung ein. Sie beziehen sich auf die SPD-Forderung, Einschränkungen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte von syrischen Flüchtlingen wieder aufzuheben, die bis März 2018 gelten. Diese Forderung wird von mir geteilt, da ich der Meinung bin, dass kein Kind ohne Eltern alleine in einem Kriegsgebiet zurückgelassen werden darf.

Sie sorgen sich um eventuelle Alimentierungsleistungen, die dem deutschen Staat durch den Familiennachzug entstehen könnten. Diese Sorgen halte ich für unbegründet. Kosten für Sprachförderung, medizinische und psychologische Betreuung, Integration und Unterbringung bestehen natürlich, diese sind aber durchaus tragbar. Zuletzt sind immer weniger Flüchtlinge zu uns gekommen. Angebote zur Betreuung und Integration bestehen bereits und müssen nicht erst neu geschaffen werden. Es kommt aber auf eine gerechte Verteilung der Kosten an. Was für uns aber klar ist: Die Kommunen werden mit etwaigen Kosten nicht alleine gelassen und entsprechend entlastet. Zusätzlich gab es zuletzt äußerst hohe Steuermehreinnahmen. Eine Finanznot ist durch den Familiennachzug also nicht zu befürchten. Außerdem müssen wir uns immer wieder vor Augen führen: Es geht um Menschenleben und Deutschlands humanitärer Verantwortung in der Welt.

Gleichzeitig setzen wir uns für ein Einwanderungsgesetz ein, um die Einwanderung in Zukunft besser steuern und gestalten zu können. Für mich ist klar: Politisch Verfolgte haben auch weiterhin einen Anspruch auf Asyl. Mit ihrer Aufnahme kommt Deutschland seiner humanitären Verpflichtung nach. Für diejenigen, die nicht auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung nach Deutschland kommen, sondern Arbeit und ein besseres Leben suchen, steht das Asylverfahren aber nicht zur Verfügung. Der Wunsch nach einem Arbeitsplatz ist verständlich, aber kein Asylgrund. Auch deshalb müssen wir Klarheit schaffen, wer nach Deutschland einwandern kann und wer nicht. Dass genau definierte Einwanderungsangebote die Asylverfahren massiv entlasten können, zeigt das Beispiel der befristeten Arbeitsvisa für den Westbalkan. Einen solchen Effekt erhoffen wir uns auch von dem Einwanderungsgesetz. Während der Schutz vor Verfolgung und Menschenrechtsverletzung frei von Nützlichkeitserwägungen bleiben muss, können wir die Einwanderung von Arbeitskräften hingegen steuern und nach unseren wirtschaftlichen Interessen ausrichten. Ein transparentes Einwanderungsgesetz ist daher notwendiger denn je.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Jantz-Herrmann MdB