Frage an Christina Jantz-Herrmann von Hermann S.
Sehr geehrte Frau Jantz,
wissen Sie, ab wann der Bund die beschlossenen erhöhten Pauschalen für die Unterbringung von Asylbewerbern an die Bundesländer zahlt?
Der Hintergrund meiner Frage:
Das Land Niedersachsen zahlt den Kommunen die erhöhten Pauschalen mit einem Jahr Verzögerung.
Mit freundlichen Grüßen
- auch an Manuel Kramer, wenn er denn noch bei Ihnen ist
Hermann Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß den Bestimmungen des „Asylpaket I“ wird der Bund den Ländern im Haushaltsjahr 2016 eine Pauschale von monatlich 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus zahlen. Außerdem beteiligt sich der Bund an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zusätzlich mit 350 Millionen Euro jährlich. Insgesamt erhalten die Länder für 2016 vorab 2,68 Milliarden Euro. Durch die Änderung des Entflechtungsgesetzes erhalten die Länder in den Jahren 2016 bis 2019 darüber hinaus Mehreinnahmen von jährlich 500 Millionen Euro.
Auf der Basis der Flüchtlingszahl von 2014 sieht das Land Niedersachsen für 2016 eine Pauschale von 9500 Euro pro zugewiesener Person vor. 2017 wird die Aufnahmepauschale auf Basis der Zahlen für das Jahr 2015 noch einmal auf dann mindestens 10000 Euro jährlich erhöht. Im laufenden Jahr hat das Land den Kommunen 6195 Euro ausgezahlt. Hinzu kamen als Sonderzahlung 120 Millionen Euro aus eigenen und Mitteln des Bundes.
Für das kommende Jahr werden damit 271 Millionen Euro fällig, wovon bereits 250 Millionen Euro als Abschlag bereits in diesem Jahr ausgezahlt werden. Der Rest und eine neuerliche Vorauszahlung von 250 Millionen Euro sollen im Haushaltsplan 2016 veranschlagt werden.
Grundlage für die Errechnung dieser Beträge ist der Durchschnittswert der ermittelten Kosten der Kommunen in Niedersachsen aus der Asylbewerberleistungsstatistik, dieser wird zusätzlich um einen Pauschalbetrag des Landes in Höhe von 1500 Euro erhöht. Sollte die Summe aus Durchschnittswert und Pauschalbetrag ab 2017 unter 10.000 Euro liegen, sollen trotzdem 10.000 Euro ausgezahlt werden.
Ich hoffe, dies beantwortet die von Ihnen aufgeworfene Frage.
Mit freundlichen Grüßen (verbunden mit besten Grüßen von Herrn Kramer)
Christina Jantz