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Christina Jantz-Herrmann
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Frage von Günter K. •

Frage an Christina Jantz-Herrmann von Günter K.

Sehr geehte Frau Jantz

Betrifft die Volle Erwerbsmiderungsrente !
Laut Rentenpaket welches von Frau Nahles und der Regierung abgestimmt worden sind,habe ich eine Frage.

Danach sollten die Ansprüche für Erwerbsgeminderte Rentner zwei Jahre zusätzlich angerechnet werden. Das bedeutet, sie werden so gestellt, als hätten sie zwei Jahre länger mit einem durchschnittlichen Gehalt gearbeitet und eingezahlt. Dies ist aber leider nicht der Fall, wie mir jetzt der Versicherungsältester der Rentenversicherung mitgeteilt hat. Denn dies betrifft nur die neuen Erwerbsminderungsrenten ab 2014 und nicht die alten Bestandsrentner. (Bei denen auch noch 10,8% abgezogen werden weil sie früher in Rente gehen mußten weil sie nicht mehr konnten.) Dies ist in meinen Augen eine volle und nicht gerechte Rentenlüge ,da letztendlich alle Erwerbsgeminderte davon betroffen sind. Laut Grundgesetz sind alle Menschen gleich,leider nicht in dem aktuellen Rentengesetz.

Mit freundlichen Gruß
Günter Köhntopp

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köhntopp,

vielen Dank für Ihre Frage zur Erwerbsminderungsrente.

Mit dem so genannten Rentenpaket hat der Deutsche Bundestag neben der Rente mit 63 und der Mütterrente auch Verbesserungen in der Erwerbsminderungsrente beschlossen, die inzwischen in Kraft getreten sind.

Menschen, die nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten und daher Erwerbsminderungsrente beziehen, bekommen aktuell eine Rente, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet. Diese so genannte "Zurechnungszeit" wird um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert. Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten.

Von dieser Verbesserung profitieren Rentenzugänge seit dem 1. Juli 2014 in die Erwerbsminderungsrente im Alter von unter 62 Jahren. Es ist in den Sozialversicherungen üblich, dass Leistungsanpassungen erst ab einem Stichtag greifen. Daher tritt auch diese Anpassung zum Stichtag des 1. Juli in Kraft.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Jantz