Warum schweigt die AfD zur verfassungswidrigen Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG, die Privatanleger in den finanziellen Ruin treiben kann?
Sehr geehrte Frau Baum,
die 2021 in Kraft getretene Vvb kann dazu führen, dass Privatanleger mit Steuerforderungen des Finanzamts in fünf- und sogar sechsstelliger Höhe konfrontiert werden, obwohl sie unterjährig in Summe gar keinen Gewinn erzielt haben.
Warum wird dieser beispiellose Steuerskandal von der AfD nicht im Plenum thematisiert? Wie ist die stillschweigende Tolerierung dieses verfassungswidrigen Gesetzes durch die AfD mit ihrem Grundsatzprogramm und ihrem Selbstverständnis als verfassungstreue Partei vereinbar?
Quellen:
Aufsatz Prof. Drüen (20.07.2020):
https://www.genios.de/searchResult/Alle?requestText=Kapitalverluste+nur+f%C3%BCr+Kleinanleger+dr%C3%BCen+verfassungswidrigkeit+Verlustverrechnung&date=from_20.07.2020&date=to_20.07.2020&sort=BY_DATE&order=desc&resultListType=DEFAULT&view=list
Diplomarbeit Tobias Unger (01.03.2022):
https://opus.bsz-bw.de/hsf/frontdoor/deliver/index/docId/2064/file/Tobias_Unger-Diplomarbeit.pdf
Mit freundlichen Grüßen