Inwiefern und ggf. wann beabsichtigen Sie, sich für die Einführung eines Infomationsfreiheitsgesetzes in Sachsen einzusetzen, um die Arbeit der Behörden in Leipzig transparenter zu machen?
Sehr geehrter Herr. H.,
im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde der Erlass eines Transparenzgesetzes festgehalten. Im Gegensatz zu einem Informationsfreiheitsgesetz geht das Transparenzgesetz einen Schritt weiter und soll den Staat verpflichten proaktiv Informationen für Bürger*innen bereitzustellen. Der Referentenentwurf des Gesetzes wurde Ende des Sommers 2021 durch das Staatsministerium für Justiz, Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) an die beteiligten anderen Ministerien versendet. Schließlich wurde der Gesetzentwurf im Regierungskabinett Ende des Jahres beschlossen und dem Sächsischen Landtag zugeleitet. Dieser wird nun, zunächst in den Ausschüssen, dann in der Plenardebatte über den Gesetzentwurf beraten.
Der Gesetzentwurf ist unter der Drucksachennummer 7/8517 öffentlich einsehbar im so genannten EDAS, der Plattform zur Parlamentsdokumentation im Sächsischen Landtag.
Hier beantwortet Justizministerin Katja Meier Fragen rund um das Transparenzgesetz.
Der zuständige Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Valentin Lippmann in der Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss des Transparenzgesetzes:
„Es gehört zu unserem BÜNDNISGRÜNEN Staatsverständnis, in einer Demokratie den Menschen breite Möglichkeiten zur Beteiligung und zur Mitbestimmung zur Verfügung zu stellen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst viele Informationen des Staates zur Verfügung gestellt bekommen. Deshalb ist uns die Umsetzung eines Transparenzgesetzes schon seit langem ein Herzensanliegen. Mit der Freigabe des Gesetzentwurfs zur Behandlung im Sächsischen Landtag folgt nun eine fachliche Debatte über die Grundsätze eines transparenten Staats in den zuständigen Ausschüssen. Ich freue mich darauf und hoffe, dass wir den Gesetzentwurf im Anschluss zügig dem Parlament zur Abstimmung vorlegen können.“
„Mit dem vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vorgelegten Transparenzgesetz kommt der Freistaat in der Gegenwart an. Sachsens war bislang eines der wenigen Bundesländer, in denen die Bürgerinnen und Bürger keinen Anspruch auf Zugang zu staatlichen Informationen hatten. Dies wird sich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ändern. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten nun einen Rechtsanspruch auf die Herausgabe von Informationen. Künftig sollen die Sächsinnen und Sachsen dann auch unkompliziert und kostenlos auf einem Online-Portal alle zur Veröffentlichung geeigneten behördlichen Dokumente und Informationen des Freistaats sowie der Kommunen einsehen können. Wir haben dafür bereits in der vergangenen Legislaturperiode gekämpft. Umso größer ist bei uns die Freude über den heutigen Kabinettsbeschluss.“
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiter helfen.
Beste Grüße
Christin Melcher