Frage an Christin Melcher von Erik B. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrte Frau Melcher,
in einer Demokratie ist es essentiell, dass alle Bürger freien Zugang zu den Informationen bekommen, die sie für Ihre Wahlentscheidung benötigen. Dies wird in den meisten deutschen Bundesländern durch Informationsfreiheitsgesetze geregelt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz) Einige Länder haben sogar Transparenzgesetze, die eine selbstständige Bereitstellung öffentlichkeitsrelevanter Informationen vorsehen. Auch Sachsen hat beispielsweise mit dem Geoportal einen ersten Schritt in diese Richtung unternommen. Allerdings gibt es in Sachsen noch immer kein Informationsfreiheits- oder gar Transparenz-Gesetz. Ich möchte Sie daher fragen, ob Sie als Abgeordneter und Ihre Partei die Einrichtung eines Transparenzgesetzes wie es bereits in Hamburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz existiert befürworten und unterstützen?
Planen die sächsischen Grünen über Ihre Regierungsbeteiligung ein Transparenzgesetz möglichst noch in diesem Jahr einzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
E. B.
Sehr geehrter Herr B.,
Vielen Dank für ihre Anfrage. Ein Transparenzgesetz war zentrale Forderung unseres Wahlprogramms. Und tatsächlich ist es uns auch gelungen ein Transparenzgesetz zunächst auf Kommunaler Ebene und nach Evaluation auf Landesebene im Koalitionsvertrag zu verabreden. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten:
Transparenzgesetz
Wir wollen den freien Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten. Dazu schaffen wir bis Ende 2020 ein Transparenzgesetz, das in der Regel kostenfrei sowohl den individuellen Zugang zu Informationen (Informationsfreiheit) ermöglicht als auch den allgemeinen Zugang zu digital vorliegenden Behördeninformationen über eine Online- Transparenzplattform vorsieht, soweit der Schutz von Daten privater Dritter oder besonderer öffentlicher Belange nicht überwiegt.
Zunächst ermöglichen wir der kommunalen Ebene rechtssicher Informationsfreiheitssatzungen erlassen zu können. Nach zwei Jahren wollen wir das Transparenzgesetz mit dem Ziel evaluieren, die Geltung auf die Gemeinden und Landkreise im Benehmen mit diesen auszuweiten und sie beim Ausbau dieser Angebote fachlich und wenn erforderlich finanziell zu unterstützen
Mit freundlichen Grüße,
Christin Melcher