Frage an Christin Bahnert von Günther S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Bahnert,
seit Jahren unterstützt die sächsische Regierung eine Vereinfachung der Grundsteuerbewertung für die Kleingärtner. Konkret geht es um die Abschaffung der Grundsteuer B für Gartenlauben mit Bestandsschutz größer 24 m². In welcher Form wollen Sie und ihre Partei diese Zielstellung realisieren?
Mit freundlichen Grüßen
Günther Sorgalla
Sehr geehrter Herr Sorgalla,
gemäß den gesetzlichen Regelungen dürfen Laubenneubauten über höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche verfügen. Dies halten wir für Kleingärten, die der Erholung und nicht der Wohnnutzung dienen sollen, für zweckmäßig. Bezogen auf die vor Geltung des Bundeskleingartengesetzes errichteten Lauben mit mehr als 25 Quadratmeter Grundfläche, befürworten wir die zur Diskussion stehende Sonderregelung. Danach sollen Lauben mit bis zu 30 Quadratmeter Grundfläche von der Besteuerung nach Grundsteuer B ausgenommen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hiermit beantworten.
Wenn Sie dazu weitere Informationen haben möchten, können Sie sich gern noch einmal bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Christin Bahnert