Frage an Christiane Lux-Hartig von Gerold K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Lux-Hartig
neben Polizei, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und anderen Behörden nimmt der Zoll in Deutschland wichtige polizeiliche Aufgaben war. Von der finanzpolizeilichen Sicherung der finanziellen Interessen der EU und des Staates (z.B. Bekämpfung des Subventionsbetruges und des organisierten Zigarettenschmuggels) reicht sein Tätigkeitsfeld über die Bekämpfung der Drogenkriminalität, die Verhinderung des Atomschmuggels und illegaler Rüstungsexporte bis hin zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus (z.B. durch Finanzermittlungen). Zu Letzt kam noch die alleinige Zuständigkeit für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit hinzu.
Plakative Kampagnen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einrichtung der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" täuschen leicht darüber hinweg, dass innerhalb der Bundeszollverwaltung die gleichen örtlichen Dienststellen (Hauptzollämter) neben all diesen Aufgaben als Service-Verwaltung z.B. Stromsteuer, Zölle, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer erheben. Gerade in diesem Bereich gibt sich der Zoll aus gutem Grund kundenorientiert und wirtschaftsnah. Polizeiliche Aufgabenwahrnehmung und Wirtschaftsnähe schließen sich doch aber aus?
Eine getrennte Ausbildung für Vollzugsbeamte und Finanzbeamte des Zolls gibt es übrigens nicht. Die jungen Kollegen, die in diesem Jahr eine Ausbildung im mittleren Dienst der Bundeszollverwaltung antreten, werden später entweder an einem Schreibtisch Bescheide über die Erhebung von Stromsteuer erstellen oder nach einer zusätzlichen Fortbildung in einer polizeilichen Spezialeinheit (vergleichbar MEK/SEK) im Einsatz gegen gewaltbereite Täter eingesetzt.
Erkennen Sie einen Handlungsbedarf, die vollzugspolizeilichen Bereiche des Zolls in einer Bundesfinanzpolizei zusammenzufassen und diese ohne Übertragung neuer Aufgaben und Zuständigkeiten in die Sicherheitsarchitektur des Bundes zu integrieren?
Mit freundlichen Grüßen