Frage an Christiane Blömeke von Sebastian von V. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
sehr geehrte Frau Blömeke,
wie stehen Sie zu den Privatschulen? ist es gerecht fertigt, dass die Privatschulen 85 Prozent der Schüler Kostensätze an öffentlichen Schulen finanziert bekommen? Sollte dieser Anteil höher sein, weil wir eine größere Vielfalt im Schulangebot für Hamburg wünschen? Sollte dieser Anteil niedriger sein, weil die Mittel für eine gute Ausstattung der staatlichen Schulen gebraucht werden und ein einheitliches Bildungssystem bessere Chancengleichheit Gewähr leistet?
mit herzlichen Grüßen
Sebastian von Verschuer
Sehr geehrter Herr von Verschuer,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Schulen in freier Trägerschaft sind und bleiben für die GAL ein bereichernder Bestandteil der pluralen Hamburger Bildungslandschaft. Denn Schulen in freier Trägerschaft sind ein Element einer Zivilgesellschaft, in der Bürgerinnen und Bürger in wichtigen gesellschaftlichen Fragen Mitverantwortung übernehmen. Die Gründung und das Betreiben von Schulen in freier Trägerschaft kann Ausdruck eines aktiven Bürgerengagements und ein Stück gelebte Demokratie sein. Schulen in freier Trägerschaft erfüllen einen öffentlichen Auftrag, sie sind Teil eines öffentlichen Schulwesens und haben sich gegenüber der Öffentlichkeit und den staatlichen Aufsichtsbehörden für ihre Leistungen ebenso zu rechtfertigen wie die staatlichen Schulen. Nicht selten haben die alternativen Bildungskonzepte von Schulen in freier Trägerschaft in der Vergangenheit mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung auch in die öffentlichen Schulen Eingang gefunden. Einem Teil dieser Schulen kam damit eine gewisse Funktion als Innovationsvorbild zu. Aufgrund der in den letzten zehn Jahren erfolgten Öffnung der schulrechtlichen Regelungen der Länder für neue Formen der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gibt es inzwischen auch eine Vielzahl von öffentlichen Schulen, die in gleicher Weise Vorbild und Innovationsanstoß sind.
Die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft muss ausreichend sein und auf einer nachvollziehen Basis vergleichbarer Kosten im öffentlichen Bereich beruhen. Wir erwarten einen angemessenen finanziellen Beitrag des Trägers. Eine völlige finanzielle Gleichstellung durch die Anerkennung aller Kosten eines Schülerplatzes steht für uns nicht im Vordergrund, denn der öffentliche Sektor muss sich zwangsläufig der Gewährleistung eines breiteren Angebotes stellen. Deshalb wollen wir an der Hamburger 85- bzw. - im Bereich der sonderpädagogischen Förderung - 100-Prozent-Regelung festhalten.
Im Hinblick auf Chancengleichheit durch ein einheitliches Bildungssystem gilt für uns, dass anerkannte Ersatzschulen genauso wie staatliche Schulen zu gewährleisten haben, dass die Bildungsziele entsprechend den Schulgesetzen angestrebt werden. Dazu können sie verpflichtet werden, je nach Landesrecht auch an zentralen Prüfungsmaßnahmen teilzunehmen und durch Verfahren der internen und externen Evaluation Rechenschaft über ihre Qualität abzulegen. Ziele sollen festgeschrieben werden, der Weg zur Zielerreichung sollte weniger reglementiert werden. Wir unterstützen im Grundsatz das Streben nach vergleichbaren Schulleistungen die jeder Schülerin und jedem Schüler gerecht werden. Dies darf aber nicht einer Vielfalt von Bildungskonzepten entgegenwirken.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Ihre Christiane Blömeke