Frage an Christian Wechselbaum von Matthias M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Christian Wechselbaum
Im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen Stand 01. Juni 2010 wird ausgeführt:
1. Im §4 zu Aschen
Die Aschen jeder Leiche ist in ein amtlich zu verschließendes Behältnis(Urne) aufzunehmen.
2. Im §5a zu Särgen und Urnen
(2) Urnen, Särge und Sargausstattungen…..dürfen nur aus Materialien bestehen, die innerhalb der Ruhezeit vergehen …...
3- Im §9a zu Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2. Urnen, Särge und….verwendet oder verwenden lässt, die nicht innerhalb der Ruhefrist vergehen….
Meine Fragen:
1. Durch welche Rechtsverordnungen und Handlungen ist gewährleistet, dass diese Normen eingehalten werden?
2. Wie wird mit so genannten "vergänglichen Metallurnen" nach Ablauf der Ruhezeit verfahren?
Welche nachweisbar nicht innerhalb der Ruhezeit vergangen sind?
Sehr geehrter Herr Malok,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich momentan keine Zeit aufbringen kann, Ihrer Frage nachzugehen. Aber ich bin mir sicher, dass Sie unter http://www.umweltbetrieb-bremen.de , das ist der Bremer Umweltbetrieb, der sich auch um die Bremischen Friedhöfe kümmert, umgehend eine Antwort auf Ihre Frage bekommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Christian Wechselbaum
http://www.christian-wechselbaum.de