Frage an Christian Schultze von Erhard J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schultze,
in Hinblick auf die *Drei-Gewalten-Teilung* möchte ich meine Frage am 24. Juli 2019 abändern bzw. anders stellen.
Gegenwärtig ist es so, dass die 1. Gewalt (Exekutive, Justizminister) die Richter (3. Gewalt, Judikative) ein, um- und absetzen können. Je nach dem, wie sie für oder gegen die jeweils, regierende Exekutive, bzw. den amtierenden Justizminister, Recht gesprochen haben.
Des weiteren hat der Justizminister das Recht, der Staatsanwaltschaft vorzuschreiben, welche angezeigten Straftaten aufgeklärt, bzw. welche von der Polizei eingeleiteten *Vor*Ermittlungsverfahren bearbeitet, werden sollen und welche nicht?
Frage:
Wollen Sie sich als potentieller Abgeordneter des Landtages von Sachsen und als Mitglied der AfD dafür einsetzen, dass diese Rechtslage geändert wird? Oder?
Sehr geehrter Herr Schultze,
das ist eine geschlossene Frage, welche Sie nur mit einem *Ja* oder *Nein* beantworten
brauchen. Eine Begründung für ihre Antwort ist nicht von Nöten.
Ich bitte Sie in einer angemessen Frist (hier: 10 Tage) die Frage zu beantworten. Ansonsten gilt: "Keine Antwort ist auch eine Antwort."
Herr Jacob hatte mir bereits schon einmal eine ähnliche Frage gestellt und ich hatte sie beantwortet. Auch für diese Frage danke ich und beantworte sie wie, gewünscht, kurz und eindeutig mit JA! Mit freundlichen Grüßen C.F.Schultze