Frage an Christian Schmidt von Klaus S. bezüglich Innere Sicherheit
1) In der Zeitschrift „Bundeswehr aktuell", Ausgabe April 2007, war folgende Aussage von Ihnen zu lesen: „Jeder Amerikaner, der eine Zeit in Deutschland verbringe, erfahre ein tieferes Verständnis für das Partnerland". Ich habe dieser Aussage nie zustimmen können und habe in meinem Leben mit Sicherheit mehr einfache U.S. Soldaten als Sie kennengelernt, kein einziger interessierte sich auch nur ein bisschen für sein „Gastland". Meine Auffassung wird nun wieder einmal bestätigt durch die Aussage einer 21jährigen Unteroffizierin, die, wie in den „Stars und Stripes" vom 24.11.2008 zu lesen war, in Grafenwöhr stationiert ist aber keinerlei emotionale Bindungen zu Deutschland hat. Wie stehen Sie zu der Aussage dieser U.S. Soldatin, speziell unter dem Aspekt Ihrer Aussage? Und bitte ersparen Sie mir dies als „bedauerlichen Einzelfall" abzutun.
2) Es wird immer behauptet, auch von Ihnen, dass die in Deutschland stationierten U.S. Truppen deutsches Recht und Gesetze zu beachten hätten. Am 31.10.2008 hatte ich, wie im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgesehen, einen Antrag an die U.S. Armee gestellt und Auskunft über mich gespeicherte Daten verlangt. Wie nicht anders zu erwarten, erhielt ich keine Antwort, auf telefonische Nachfrage wurde mir mitgeteilt dass sich die U.S. Armee nicht an dieses Gesetz gebunden fühle. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz teilte mir schriftlich mit dass nicht für U.S. Truppen in Deutschland gelte. Dies bedeutet doch dass Deutschland nach wie vor besetzt ist und für das U.S. Militär nach wie vor Besatzungsrecht gilt. Wieso steht U.S. Militär über deutschen Gesetzen und wieso schützt mich der deutsche Staat nicht vor Missbrauch meiner Daten durch ausländische Besatzungstruppen?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Ihre Fragen bemühen immer wieder gleiche Themen. In der Vergangenheit habe ich bereits differenziert zu den immer wieder von Ihnen vorgebrachten Argumenten Stellung genommen. Eine erneute Beantwortung erübrigt sich.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär