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Christian Schmidt
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Frage von Florian V. •

Frage an Christian Schmidt von Florian V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Staatsekretär,

die letzten Tage waren wie Sie wissen geprägt von einem Plakat - dem von bamm.de das auf unterstem Niveau einen toten deutschen Soldaten in seinem Sarg zeigt. Pietätlos bis ins Mark, beleidigend und verunglimpfend uns deutschen Soldaten, den Reservisten,den Gefallenen und deren Angehörigen gegenüber,mit Sätzen wie "Wieder einer weniger !" und ähnlichen Dingen prangert es hier ein Niveau an, dass bisher noch nie erreicht wurde. Das diese "Friedensorganisation" in Verbindung mit der Partei Die Linke steht ist ja kein Geheimnis.
Nun ist es ja nun nichtmehr so, das wir uns nur als "Mörder" beschimpfen lassen müssen, nein, jetzt wird auch noch unser Tod begrüßt. Wie kann es sein, das sich ein deutscher Soldat, der seinem Vaterland treu dient und im Falle eines Falles sein Leben für das recht und die Freiheit des deutschen Volkes gibt, sich so denunzieren lassen muss ? Die Polizei ist vor verbalen Angriffen gewappnet, hier gilt der Grundsatz der Beamtenbeleidigung. Doch warum müssen wir uns weiterhin solchen Dingen "schutzlos" ausgeliefet sehen, abgesehen von den privaten rechtlichen Schritten ? Außer das man dieses Plakat und das Statement dazu nur auf äußerste verurteilt, wird wieder nichts zu unserem Schutz passieren. Was wird die Regierung in Zukunft gegen solche und ähnlichen Aktionen und Gruppen unternehmen ? Wann wird es eine Regelung geben, die uns die gleichen rechte einräumt wie den Beamten der Polizei, Bundespolizei etc ?

Mit freundlichen Grüßen

Florian Völler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Völler,

für Ihre E-Mail vom 9. September 2008 danke ich Ihnen. Ihre Empörung über das unzweifelhaft geschmacklose Plakat „Schritte zur Abrüstung“ des Büros für antimilitaristische Maßnahmen teile ich. Das Plakat ist, wie Sie zu Recht hervorheben, niveaulos und empörend, den Verfassern strafrechtlich beizukommen ist aber im Hinblick auf die Rechtslage leider nicht einfach. Eine Änderung dieser Rechtslage, die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden ist („Schmähkritik“) und die in gleicher Weise für Polizisten oder andere Hoheitsträger gilt, ist derzeit jedoch nicht absehbar. Ich habe mich noch am Tag des Bekanntwerdens dezidiert öffentlich geäußert.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt
Parlamentarischer Staatssekretär