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Frage von Prof. Dr. Richard V. •

Frage an Christian Schmidt von Prof. Dr. Richard V. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schmidt,
Auf Ihrer Webseite fand ich die Frage von Herrn Kai Uwe Arnold zur Vennbahn vom 11.5.2008.

Daraufhin hatten Sie im Juli wie folgt geantwortet:
"Deutschland musste nach dem ersten Weltkrieg die Gebiete um Eupen und St. Vith einschließlich der Eisenbahnstrecke (Vennbahn), die zwischen Raeren und Kalterherberg eine knapp 40 km lange Schleife durch deutsches Staatsgebiet macht, auf der Grundlage der Bestimmungen des Versailler Vertrags von 28.06.1919 an Belgien abtreten. Völkerrechtlich maßgeblich für den territorialen Status dieser Eisenbahntrasse und den Verlauf der deutsch-belgischen Staatsgrenze sind die auf Grundlage der Art. 27 und Art. 35 des Versailler Vertrages getroffene Entscheidung einer internationalen Grenzkommission vom 06.11.1922 sowie bilateraler Folgeabkommen und Vereinbarungen zwischen Deutschland und Belgien vom 07.11.1929, vom 10.05.1935, vom 24.09.1956 und vom 10.12.1973.

Die durch den Versailler Vertrag eingesetzte internationale Grenzkommission, bestehend aus Deutschland, Belgien, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan, entschied am 06.11.1922, dass die Eisenbahnstrecke Raeren-Kalterherberg an Belgien abzutreten sei. Diese Entscheidung und die mit ihr verbundene Grenzfestsetzung in dem betroffenen Gebiet war gemäß Artikel 35 Abs. 2 des Versailler Vertrags unmittelbar bindend für die Beteiligten. Einer Ratifizierung oder sonstigen (völker-)rechtlichen Bestätigung oder Anerkennung bedurfte sie zu ihrem Wirksamwerden nicht."

Da ich verkehrshistorisch zum Autobahnbau im Rheinland 1922-1932 forsche, ist Ihre Antwort für mich sehr interessant.
Frage: Gibt es zu Ihrer Antwort auch Literatur über das Problem der Vennbahn, die ich zitieren kann?

Mit dem besten dank für eine Auskunft und freundlichen Grüssen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Prof. Vahrenkamp,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie sich über weiterführende Literatur zur Vennbahn in der Eifel erkundigen. Wie in meiner Antwort an Herrn Arnold bereits dargestellt, habe ich die Informationen vom Auswärtige Amt erhalten. Deshalb bitte ich Sie, sich bei weiterführenden Fragen dorthin zu wenden.
Für Ihre Studien wünsche ich Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär