Frage an Christian Schmidt von Thomas M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schmidt,
mit Befremden habe ich der Tagespresse entnommen, dass die Abgeordneten des Bundestages in naher Zukunft erneut über eine deutliche Anhebung ihrer ohnehin nicht gerade geringen Bezüge abstimmen werden.
In diesem Zusammenhang würden mich Ihre Aussagen zu folgenden Fragestellungen interessieren:
1) Halten Sie die geplante signifikante Diätenerhöhung im Hinblick auf allgemein stagnierende Arbeitseinkommen bei gleichzeitig steigenden Lebenshaltungskosten für moralisch vertretbar?
2) Wie stehen Sie zu dem Ansatz, die Diätenentwicklung zukünftig an die Entwicklung des durchschnittlichen Arbeitseinkommens zu koppeln?
3) In den letzten Jahren hat die Politikverdrossenheit in weiten Teilen der Bevölkerung stark zugenommen, was sich unter anderem auch in sinkender Wahlbeteiligung ausdrückt. Stimmen Sie mit mir überein, dass eine erneute üppige Diätenerhöhung bei der überwiegenden Mehrheit des deutschen Volkes auf Unverständnis stoßen und sich unmittelbar in verändertem Wahlverhalten ausdrücken würde?
4) Werden Sie in der Abstimmung über die Diätenerhöhung dem Willen der überwältigenden Mehrheit Ihrer Wähler nachkommen und gegen die Erhöhung votieren?
Für Ihre ehrlichen Antworten danke ich Ihnen im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Th. Mahler
Sehr geehrter Herr Mahler,
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die beabsichtigte Anhebung der Abgeordnetenentschädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.
In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.
Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01.Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Änderungen der Richter – und Beamtenbesoldung erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung. Diese wird vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 278,00 € (3,63 vH) und zum 1. Januar 2010 um 213,00 € (2,68 vH) angehoben. Damit ist diese Bezugsgröße erreicht. Ein Landrat oder Oberbürgermeister hat Bezüge von B7/ B8/ B9.
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung folgt der Erhöhung der Richter- und Beamtenbesoldung also erst mit einjähriger Verzögerung. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten darüber hinaus nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 €.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird, deshalb ist mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB