Frage an Christian Schmidt von Hans-Jörg S. bezüglich Gesundheit
Lieber Herr Staatssekretär Schmidt,
Sie sind gewiss mitten drin in der Diskussion um die "Ampel". Ich meine damit nichts Politisches, sondern die Kennzeichnung der Lebensmittel mit den drei Farben einer Ampel, so wie dies in Großbritanien schon üblich ist. Würde der Bundestag, der Gesundheitsminister Seehofer durchsetzen - und die große Mehrheit gibt es ja - dann würde den Kunden und Kundinnen das Einkaufen viel leichter werden. Denn wer will schon, dass seine Kinder dick und fett werden schon durchs Frühstück, weil auf der Verpackung viel Schönes versprochen wird, nur nicht, was drin ist und dick macht. Eine grobe Kennzeichnung, so wie es z.B. bei Elektrogeräten auch möglich ist, würde der Gesundheit nützen und der Gesundheitsministerin viel Geld sparen (auch wenn sie nicht von der CSU ist, für die Gesundheit bezahlen wir doch alle, oder? Was denken Sie darüber und wie werden Sie sich verhalten - ich meine, was werden sie politisch dafür tun. Darauf bin ich neugierig, aber bitte keine langen juristischen Ausführungen, Sie wissen schon, das übliche BlaBlaGerede, wenn man nichts sagen will und sich nicht festlegen will. Ich kenne das, weil ich es auch gelegentlich so mache, als Pfarrer NEA (=NachErwerbsArbeit ). Aus Rücksicht auf . . . Damit will ich sagen, ich bin auch nicht immer "ehrlich", weil ich Angst habe . . . . und Politikern geht es genauso.
Freundliche Grüße am Abend
aus NEA
Ihr Hans-Jörg Schmid
Sehr geehrter Herr Schmid,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich sehe die von Ihnen favorisierte Ampel-Kennzeichnung von Lebensmitteln kritisch. Gerne erläutere ich Ihnen die Hintergründe:
Die Nährwertkennzeichnung ist einheitlich in der Europäischen Union durch Rechtsvorschrift geregelt. Wenn sich ein Hersteller entscheidet, bei Lebensmitteln eine nährwertbezogene Angabe (z.B. „kalorienarm“, „fettreduziert“) zu verwenden, ist er verpflichtet, für das betreffende Lebensmittel eine im Einzelnen festgelegte Nährwertkennzeichnung vorzunehmen, die als „Nährwerttabelle“ bekannt ist. Bei den erweiterten Nährwertinformationen auf Lebensmittelverpackungen bzw. –etiketten handelt es sich um freiwillige Zusatzinformationen, die die Nährwertkennzeichnung ergänzen sollen.
Das zwischen Lebensmittelwirtschaft und der Bundesregierung vereinbarte Modell für eine erweiterte Nährwertinformation soll sicherstellen, dass solche Informationen, wenn sie verwendet werden, auch wahr, leicht verständlich und miteinander vergleichbar sind. Es soll mehr Einheitlichkeit bei der Verwendung erweiterter Nährwertinformationen geschaffen werden, um Produkte leicht vergleichbar zu machen, den Wiedererkennungswert für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und so die Nutzbarkeit dieser Zusatzinformationen zu verbessern.
Als Grundlage wurden bestehende praktikable Modelle gewählt, um Lebensmittelwirtschaft und Handel zu ermutigen, solche Zusatzinformationen als Marketing-Instrument von zunehmender Bedeutung zu erkennen und zu nutzen und bereits laufende Initiativen von Lebensmittelherstellern sowie Handelsunternehmen zu fördern. Die Lebensmittelwirtschaft ist bei der Einführung der Systeme ein wichtiger Partner, damit möglichst viele verpackte Lebensmittel künftig auch wirklich diese Informationen tragen werden.
Die „Ampelkennzeichnung“ nimmt eine Bewertung der Nährstoffgehalte vor, was dazu führen kann, dass das Angebot in gute und schlechte Lebensmittel geteilt wird. In einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung ist aber Platz für alle Lebensmittel. Die Einführung dieses Systems kann z.B. dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine ganze Reihe von Produkten aus ihrem Speiseplan streichen, die ihnen aber gleichzeitig essentielle Nährstoffe zuführen. Der wichtigste Einwand ist jedoch, dass eine bloße Bewertung durch Farben dem Verbraucher seine eigene Einschätzung abnimmt. Das Modell der Bundesregierung orientiert sich hingegen an mündigen und informierten Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Somit glaube ich, dass Ihrem ehrlichen Anliegen mit diesem Modell besser entsprochen wird als bei einer schematischen Ampel.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB