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Christian Schmidt
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Frage von Jutta K. •

Frage an Christian Schmidt von Jutta K.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sind Sie der Meinung, dass ein Abgeordnetenmandat im Deutschen Bundestag kein Vollzeitjob ist?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kodrzynski,

der "Job" als Bundestagsabgeordneter ist ein Vollzeitjob (vgl. BVerfGE 40,296). Ich zögere, diese Tätigkeit als "Job" zu bezeichnen, denn wer dieses vom Bürger auf Zeit verliehene Mandat als einen "Job" versteht, weiß nicht, welche wichtigen und spannenden Aufgaben auf einen zukommen. "Vollzeitmandat" unterscheidet das im Sinne des Bundesverfassungsgerichts von "Teilzeitmandaten" wie Stadtratsmitglied oder etwa in Bayern Mitglied in einem Bezirkstag. Das heißt nicht, dass es keine Berufsausübung nebenher geben darf - das hat das Bundesverfassungsgericht für zulässig empfunden, allerdings gefordert, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt stehen soll. Besonders für Berufe, die einer Weiterbildungspflicht unterliegen (z.B. Mediziner), ist dies ein wichtiger, aber wohl organisierbarer Anspruch. Auch Regierungsfunktionen, also Minister (die nicht zwingend gleichzeitig Abgeordnete sein müssen) oder Parlamentarische Staatssekretäre (die aber zwingend ein Abgeordnetenmandat haben müssen) sind per se Vollzeitjobs. Dies sind zwar politische Ämter, die Zeit und Einsatz verlangen, aber keine Abgeordnetentätigkeit. Ein Abgeordneter, der über solchen oder anderen Aufgaben sein Mandat vernachlässigt, wird aber befürchten müssen, entweder gar nicht mehr aufgestellt oder eben nicht mehr wiedergewählt zu werden. In diesem Spannungsfeld bewegt sich ein Abgeordneter sehr häufig. Das ist nur durch immensen Fleiß und Einsatzbereitschaft z.B. auch an den Wochenenden zu bewältigen. Da ich selbst für einige Monate neben meinem Abgeordnetenmandat sogar zwei Bundesministerien zu führen hatte, kann ich mir - so glaube ich - ein Urteil erlauben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt