Frage an Christian Schmidt von Lydia G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Ich wende mich an Sie, als Bewohner des von Ihnen im Deutschen Bundestag vertretenen Bezirks Neustadt a.d. Aisch/Hagenbüchach.
In dem Gesetzesentwurf zum „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wird u.a. die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beabsichtigt.
Der neue § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz sieht dabei eine Immunitätsdokumentation vor.
Eine solche Immunitätsdokumentation begründet das Potenzial, dass an diese die Freiheit eines Einzelnen beschränkende Maßnahmen gekoppelt werden, auch wenn dies in dem Gesetzentwurf bisher nicht vorgesehen ist.
So könnte eine Immundokumentation Voraussetzung dafür sein, dass Schwimmbäder und Restaurants besucht werden dürfen oder ein bestimmter Beruf (wie z.B. die Tätigkeit in Altenheimen aufgrund der Nähe zu Risikopatienten) ausgeübt werden darf.
Diese Gefahr ist angesichts des bisherigen Maßnahmenkatalogs der Bundes- und Landesregierungen im Zuge der Coronakrise nicht von der Hand zu weisen.
Dies hätte die unmittelbare Folge, dass es entweder zu bewussten Ansteckungen der bisher nicht immunen Personen kommt (Coronapartys) oder aber, dass eine Impfung notwendig sein wird und somit eine mittelbare Impfpflicht begründet wird.
Sämtliche im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte sind damit zumindest mittelbar in Gefahr.
Eine solche Immundokumentation ist für mich demnach nicht vertretbar und begründet hohes Missbrauchspotenzial, weshalb ich Sie, als mein Vertreter im Deutschen Bundestag, dazu auffordere, sich dafür einzusetzen, dass die Immundokumentation aus dem Gesetzentwurf restlos gestrichen wird. Sollte eine Streichung der vorgesehenen Immundokumentation nicht möglich sein, bitte ich Sie, gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.
Ich möchte herausstellen, dass ich kein Impfgegener bin, der pauschal jede Impfung ablehnt. Es geht darum, dass nicht ausreichend erprobte und damit potenziell gefährliche Wirkstoffe weitreichende Impfschäden hervorrufen können und eine solche Immundokumentation hohes Missbrauchspotenzial begründet. Auch in einer Ausnahmesituation sollten bewährte und hohe Standards erhalten bleiben. Die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse gebieten es nicht, diese Standards herabzusetzen.
Ich bitte Sie um eine Rückmeldung, wie Sie zu dem Gesetzentwurf stehen und wie Sie gedenken, sich für meine Belange -auch innerhalb Ihrer Fraktion- einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lydia Gaenicke
Sehr geehrte Frau Gaenicke,
herzlichen Dank für Ihre Frage; Sie wissen es sicher schon aus anderer Quelle: diese Regelung wurde damals gerade nicht beschlossen. Gleichwohl werden Testen und Impfung auch weiterhin wichtige Instrumente sein, um uns deutlich mehr Freiheiten zu ermöglichen.
Gruß nach Hagenbüchach!
Christian Schmidt MdB