Frage an Christian Schmidt von Friedrich F. bezüglich Recht
Aus Ihrer Antwort an Frau Hansen zitiere ich einmal:
"Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet".
Wie kommt es dass ich Ihnen nicht glauben kann? Liegt es nur an der Maut-Diskussion? Werden diese hehren Statements von Ihnen und den Verfechtern der "Online-Durchsuchungen" Bestandteils einer Novelle/Gesetzes sein?
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Faber
Sehr geehrter Herr Faber,
vielen Dank für Ihren Kommentar zu meinen Ausführungen über das Instrument der „Online-Durchsuchungen“.
Gerne weise ich nochmals darauf hin, dass für staatliche Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie Gefahrenvorbeugung selbstverständlich immer die Maßstäbe des Grundgesetzes gelten. Gleichzeitig muss indessen dort, wo sich Sicherheitslücken auftun, auch über verfassungsrechtliche Anpassungen nachgedacht werden. So ist aus unserer Sicht eine Verfassungsergänzung zur Ermöglichung so genannter Online-Durchsuchungen bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten unverzichtbar. Weder die Väter des Grundgesetzes noch der Deutsche Bundestag als verfassungsändernder Gesetzgeber konnten bis vor kurzem das heutige Ausmaß und die Formen moderner elektronischer Kommunikation erahnen. Der Staat muss aber auf solche neuen Entwicklungen reagieren und die verdeckten Ermittlungsbefugnisse von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden anpassen, indem er insbesondere die Online-Durchsuchung bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten und schweren Formen der organisierten Kriminalität ermöglicht.
Selbstverständlich werden hier rechtsstaatliche Verfahrensabsicherungen notwendig sein. Die Online-Durchsuchung ist in der Tat ein sehr weitgehender Eingriff, der nur unter entsprechender richterlicher Kontrolle und begrenzt auf wenige Sonderfälle zulässig sein sollte. Keinesfalls geht es dabei um eine Generalüberwachung von Computern von Privatpersonen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB