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Frage von Kristina P. •

Frage an Christian Schmidt von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordneter, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018, bzw. 2019 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die BRD hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass die zuständigen Ministerien (BMFSFJ & BMJV) die steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie erklärt sich, bei einem Gesamtetat des BMFSFJ von 10,45 Milliarden, das Almosen-Budget von 6,1 Millionen (<0,06%) für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

MfG
Kristina Wolff

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Prof. Wolff,

ich teile mit Ihnen die Sorge und die Betroffenheit über das große Maß von Fällen häuslicher Gewalt insbesondere gegen Frauen und Kinder.

Hinsichtlich der Gewalt gegen Frauen hat Deutschland die sogenannte "Istanbul-Konvention" des Europarates mitgetragen. Diese Konvention ist zwischenzeitlich in nationales Recht umgesetzt. Der Verpflichtung, einen nationalen Bericht über die Situation im jeweiligen Unterzeichnerstaat vorzulegen, ist die Bundesregierung mit der Vorlage des 1. GREVIO-Berichts

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/160138/6ba3694cae22e5c9af6645f7d743d585/grevio-staatenbericht-2020-data.pdf

im September 2020 nachgekommen.

Aus diesem Bericht sind die vielen Maßnahmen, die zur Verhinderung von Femiziden in Deutschalnd ergriffen worden sind, gesetzgeberische, der runde Tisch uva. geschildert. Leider bestehen Probleme fort, nicht nur, aber auch in unserem Land. Das Signal, dass die Türkei durch den Rückzug von der Istanbul-Konvention kürzlich gegeben hat, ist leider dazu angetan, auch in Kreisen in unserem Land als ein Hinweis versatnden zu werden, dass man in diesen Bereichen nicht mehr so genau hinschaut. Das könnte für Frauen fatal im wahrsten Sinne des Wortes werden. Deswegen unterstütze ich alle Bestrebungen, den Schutz vor Frauen vor häuslicher Gewalt auszubauen und mit präventiven und soweit nötig auch repressiven Mitteln zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt