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Christian Schmidt
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Frage von Mats W. •

Frage an Christian Schmidt von Mats W. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Warum veröffentlicht die Bundesregierung, die geäußert hat, dass keine „quantifizierbaren Erkenntnisse“ über den Einfluss der sogenannten „Big 4“ (McKinsey, E&Y, KPMG und Deloitte“ hat, nicht zumindest in geschwärzter Form die Interaktionen, insbesondere Vorlagen zu Gesetzesentwürfen, die in Zusammenarbeit mit genannten Akteuren erarbeitet wurden? Folgefrage: Möchte die Bundesregierung sich den Vorwurf der Intransparenz gefallen lassen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Westfeld,

Sie fragen nach einer Verhaltensweise bzw. nach einer Verfahrensentscheidung der Bundesregierung. Da empfiehlt es sich auch, die Bundesregierung direkt zu fragen, weil ich Ihnen hierzu mangels Kenntnis der Gründe der Bundesregierung für ihre Entscheidung keine belastbare Auskunft geben könnte.

Zwischenzeitlich berät aber der Deutsche Bundestag den auch infolge der behaupteten Mangelhaftigkeit der BaFin-Prüfung bei Wirecard und auch der vermuteten Versäumnisse von Ernst and Young als beauftragter Wirtschaftsprüfer von der Bundesregierung im Februar 2021 eingebrachten Gesetzentwurf des Finanzmarktintegritätstärkungsgesetzes. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Finanzmarktintegriaet.pdf;jsessionid=271F92313FD9D332C6039716E39A4B30.1_cid324?__blob=publicationFile&v=2

Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass deutlich die Trennung zwischen Prüfung und Beratung erkennbar sein soll einschließlich der von Ihnen angesprochenen „Einflussnahme“ auf Gesetzgebung. Ein Gesetzgebungsverfahren beinhaltet schon vom Ansatz her (Zwingende Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung) eine Beteiligung von Sachverständigen, auch und gerade aus den jeweiligen Berufsverbänden, der Wissenschaft und gesellschaftlicher Gruppen wie Unternehmerverbänden oder Gewerkschaften. Deswegen ist solch eine Beteiligung, gerade in sachlich komplizierten Gesetzgebungsverfahren nicht per se verwerflich. Allerdings muss davon deutlich die eigene Interessenvertretung getrennt werden. Dies ist von der Sache aber in der Praxis durchaus unterscheidbar, zumal es kontroverse Betrachtungen gibt (Die Berufsgruppe A möchte eine spezielles Thema mit im Gesetz aufgenommen sehen, der Verbraucherverband B sieht das komplett anders). Damit bleibt die Entscheidung klar beim Parlament.
Zur Transparenz der Unterscheidbarkeit wird das genannte Gesetz, aber auch das Lobbyregister einen wichtigen und wünschenswerten Beitrag leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt