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Christian Schmidt
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Frage von Walter R. •

Frage an Christian Schmidt von Walter R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schmidt,

das von der SPD geforderte Führverbot von Messern mit Klingenlängen oberhalb von sechs Zentimetern kommt einem Messer-Totalverbot gleich und wird in mein Leben ebenso massiv eingreifen, wie in den Alltag Zehntausender Angler, Jäger, Wanderer, Messersammler und Outdoor-Sportler. Dieser Vorstoss zu den so genannten Messerverbotszonen stösst mir sehr negativ auf. Ich positioniere mich hier sehr deutlich: Sicherheit IST wichtig - aber Aussagen wie „Kein Mensch braucht solche Messer im öffentlichen Raum“ entlarven diese Initiative als Symbolpolitik ohne Sicherheitsgewinn!

Die SPD wird uns nun sagen "Aber es geht doch nicht um die Pilzsammler, Wanderer und Pfadfinder!". Das glaube ich Ihnen! Aber genau diese wird es treffen! Die Pfadfindergruppe, die mit der Bahn vom Ronhof an die Veste fährt fährt. Der Pilzsammler, der in Stadeln eben was zum Vespern kauft.

Das geplante Messertotalverbot sowie die flächendeckende Ausdehnung von Waffenverbotszonen wird keinen einzigen Straftäter an zukünftigen Taten hindern und trifft nur die Personen, die ohnehin im Einklang mit den Gesetzen unseres Landes leben. Es ist eine perfide Form der Verfolgung Unschuldiger und auch die Tatsache, dass Zehntausende Bürger unter Generalverdacht gestellt werden, steht für mich nicht im Einklang mit den Grundsätzen des Rechtsstaats. Das kann doch niemand wollen?

Ich wehre mich mit aller Entschiedenheit dagegen, als Benutzer eines Taschenmessers oder Multifunktionswerkzeugs von der SPD mit Gewalttätern, Totschlägern oder Mördern gleichgestellt zu werden und möchte wissen, ob die Sie (und die CSU) diesen Schritt mittragen?

Selbstverständlich werde ich den politischen Standpunkt und das Handeln bei diesem Thema zu einem zentralen Punkt künftiger Wahlentscheidungen machen. Die zu treffende Wahlentscheidung wird den Tag überdauern. Ich frage allerdings Sie, tragen Sie diesen Weg der SPD und Hr. Pistorius mit - oder sind Sie bereit dagegen Ihre Stimme einzusetzen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ruf,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die an die Kollegen im Fachausschuss weitergeleitet worden ist. Der bisherige § 42 Waffengesetz ist, da er sich bewährt hat, hinsichtlich der rechtlichen Bewertung von Messern grundsätzlich unverändert geblieben. Sie wissen, dass aber ein § 42 Absatz 6 hinzugefügt worden ist, der von allen unterstützt den Landesregierungen die Ermächtigung gibt, belebte Zonen als Waffen- und Messerverbotszonen zu markieren. Soweit wir hören, haben wir davon bisher nur sehr differenziert und beschränkt Gebrauch gemacht.

Ihre Argumente, die ich für die Gesetzgebung zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz 2019 auch mit den Fachkollegen besprochen und an diese weitergeleitet hatte, hat insoweit Beachtung gefunden. Pfadfinder und Jäger hatten sich mit dem gleichen Anliegen auch an mich und Kollegen im Deutschen Bundestag gewandt. Insofern wurde den Überlegungen der SPD nicht gefolgt. Dennoch bedarf es immer kluger Umsicht und auch Verlässlichkeit. So sollte bei der Zugfahrt von Vach an die Veste oder für den Pilzsammler (von denen ich selbst in der Familie habe) alles vernünftig und sicher laufen. Sollten Sie aus der Erfahrung seit letztem Jahr Eindrücke und Beobachtungen weitergeben wollen, stehe ich zur Verfügung!

Ich wünsche in den Fürther Norden ein gesegnetes Osterfest unter diesen schwierigen Bedingungen der Pandemie!

Christian Schmidt