Frage an Christian Schmidt von Hans Georg B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich wende mich heute an Sie als den für meinen Wahlkreis zuständigen Abgeordneten.
Es ist Ihnen sicher die Problematik bekannt bzgl. der nachträglichen Verbeitragung zur KV/PV, der als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherungen, obwohl deren Beiträge, die schon in der Einzahlungsphase der KV-Beiträgen unterlagen, ausschließlich vom Arbeitnehmer bezahlt wurden.
Bis 2004 war es bekanntlich so, dass diese Lebensversicherungen rein netto ausgezahlt wurden. Erst dann wurde rückwirkend in die bestehende Systematik eingegriffen, ohne Bestandsschutz für Altverträge.
Bei den letzten Parteitagen von CDU und CSU wurde der Eindruck erweckt, dass man die Notwendigkeit von Korrekturen erkannt hat und diese auch umsetzen will.
Leider ist bisher nahezu nichts passiert, außer dass Fr. BK Merkel die Initiativen von Hr. Spahn unterbunden hat. Was aber machen Sie bzw. macht die CSU?
Bei einer kürzlich stattgefunden Veranstaltung sprach Hr. Straubinger/CSU davon, dass wohl nichts passieren würde, da kein Geld da wäre (was nachweislich nicht stimmt) und auch nicht im Koalitionsvertrag eine Änderung vorgesehen sei.
Ist das das soziale Verhalten, dass sowohl die CSU und auch SPD in ihrem Parteinamen vor sich hertragen? Jeder der privat fürs Alter vorgesorgt hat, fühlt sich hintergangen. Auf der o.g. Veranstaltung wurde deutlich, dass immer mehr betroffene aufwachen, bzw. auf die Problematik aufmerksam werden. Und auf der Veranstaltung (überparteilich!) wurde auch deutlich, dass Politiker der damals verantwortlichen Parteien (also sowohl CDU/CSU als auch SPD und Grüne) - egal auch welcher Ebene (EU, Bund, Land, Komune) - nicht mehr gewählt werden würden.
Falls Sie sich vor einer qualifizierten Antwort aktuell informieren wollen, der "Verein Direktversicherungsgeschädigte" (www.dvg-ev.org) steht gerne mit Rat und Auskünften zu Verfügung.
Danke im Voraus für eine baldige Nachricht.
H. G. B.
--- Erst angelockt, dann abgezockt ---
Sehr geehrter Herr Breidenstein,
vielen Dank, dass Sie mich wegen Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anschreiben. Diese Entscheidung der damaligen rot-grünen Koalition aus 2004 ist, auch weil die oberste Rechtsprechung sie nicht kritisiert hat, selbst wenn man wollte, bisher nicht aufgehoben worden. Wie Sie wissen, haben wir von der CDU/CSU aber zumindest mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG) einen Kompromiss geschlossen.
Dieser sah bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig bleibt aber auch, so wie Sie es ausführen: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig (seit 2004). Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Deshalb haben wir mit dem Gesetz eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist: Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von 159,25 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben.
Mehr, und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist auch aus finanziellen Gründen gegenwärtig nicht recht durchsetzbar. Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten.
Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt - mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird. Es ist nicht realistisch, in dieser Wahlperiode noch weitere Beschränkungen der Pflicht zur Verbeitragung von Betriebsrenten zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt