Frage an Christian Schmidt von Tim M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo Herr Schmidt.
Wie stehen Sie heute zu der von Ihnen verantworteten weiteren Glyphosatfreigabe?
Würden Sie es wieder tun?
MfG
T. M.
Sehr geehrter Herr Müller,
falls Ihre Frage dahin geht, ob ich heute diese Zustimmung zum Vorschlag der EU-Kommission als verantwortlicher (und verantwortungsbewusster) Minister wieder zu treffen empfehlen würde, muss ich natürlich antworten: Es kommt darauf an - darauf, ob es neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zu einer Gefährlichkeit geben würde (dann nochmals sorgfältige Prüfung und angemessene Entscheidung). Leider war damals der 2016 von Deutschland (BMU und BMEL) entwickelte Vorschlag einer Biodiversiätsklausel nicht umsetzbar. Zukünftig sollte viel mehr das Wirkmittel an sich im Hinblick auf Gesundheits- und Umweltwirkungen, aber auch das Maß der Nutzung bzw. dessen Beschränkung stärker verknüpft werden. Deutschland hatte eine Begrenzung von Menge und Zeitpunkt bereits vorgeschrieben, ich hatte dem Verbot der Zumischung von sog. Tallowaminen sofort zugestimmt, nachdem es Hinweise auf Toxizität gegeben hatte. Dennoch fehlt im Pflanzenschutzrecht nach meiner Ansicht eine stärkere Berücksichtigung von Biodiversität als Entscheidungskriterium. Über die Details der gegenwärtigen Entscheidungsprozesse bin ich nicht mehr informiert, diesen Vorbehalt muss ich der Redlichkeit halber machen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt