Frage an Christian Schmidt von Leonore G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Schmidt, warum bedarf es überhaupt eines Erschließungsantrages, wenn der Pakt doch rechtlich gar nicht bindend ist? (So wie es immer behauptet wurde). Warum wird nicht gleich auf die Unterzeichnung des Migrationspakts verzichtet? Inwieweit sehen Sie die (zu erwartende Entschließung) für verbindlich? Gruß G.
Sehr geehrte Frau Graeve,
Sie hatten zum VN-Migrationspakt und dessen parlamentarischer Behandlung im Deutschen Bundestag seinerzeit eine Frage gestellt. Wenn der Migrationspakt rechtlich bindend wäre, würde es einer Ratifizierung durch das nationale Parlament bedürfen, Art. 59 Abs. 2 Grundgesetz. Nachdem dieser Migrationspakt keine gesetzliche Verpflichtung beinhaltet, kam es soweit gar nicht. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung nur politisch zu den auch im Migrationspakt angesprochenen Themen Stellung genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt