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Christian Schmidt
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Frage von Rolf C. •

Frage an Christian Schmidt von Rolf C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

derzeit beunruhigt ein spezielles Thema die Bürger wieder in ganz bsonderem Maße, weil es heimlich, still und leise hinter ihrem Rücken von den politisch Verantwortlichen zur Entscheidungsreife gebracht worden ist. Ohne die Men-schen wegen seiner gewaltigen Tragweite offen und ehrlich darüber zu informieren. Es geht um den sogenannten "Globalen Pakt für Migration", der am 10. Dezember d. J. in Marrakesch zur Unterzeichnung ansteht.

Was hat es damit konkret auf sich? Man muss nicht Anhänger rechtspopulistischer Parteien sein, um berechtigte Sorgen und große Einwände dagegen vorbringen zu können. Viele ernst zu nehmende Historiker und Völkerrechtler sind der Meinung, dass dies über das Gewohnheitsrecht die Vorstufe eines später verbindlichen Rechtes sei, das den Nationen die souveräne Entscheidungsbefugnis in allen Fragen der Migration im eigenen Land nehme. Wo gehen die neuen Bestimmungen für Migranten und Aufnahmeländer gleichermaßen über die jetzt schon vorhande-nen - und allem Anschein nach wohl auch noch ausreichenden - Regelungen eigentlich hinaus?

Dass die Länder der Dritten Welt dem Pakt gerne zustimmen, dürfte klar auf der Hand liegen. Die großen Migrati-onsbewegungen der Zukunft werden mit Sicherheit nicht in ihre Richtung erfolgen! Und warum findet darüber keine öffentliche Diskussion und Abstimmung in den dafür zuständigen staatlichen Parlamenten statt? Mit welchen über-zeugenden Argumenten können Sie mir und Millionen von Mitbürgern diese Befürchtungen nehmen?

Besten Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rolf Cadenbach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. November 2018, in dem Sie den Globalen Vertrag für sichere, geordnete und geregelte Migration (GCM) thematisieren.

Der GCM wurde bei einer Konferenz am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch, Marokko, angenommen und hat das Ziel, illegale Migration zu unterbinden und mit dafür zu sorgen, dass Migration in geordneten Bahnen verläuft. Ein weiteres Element stellt die menschenwürdige Behandlung von Migranten dar, die in manchen Fällen nicht gesichert ist.

Ein solches Abkommen liegt klar im deutschen Interesse. Es hält alle Staaten an, Migration, wenn sie legal stattfindet, ordentlich zu regeln. In Deutschland hatten wir mit Migration seit den Gastarbeiterabkommen der 60er Jahre bis zur Fachkräftezuwanderung gute Erfahrungen. Den Missbrauch des Asylrechts als Weg zur illegalen Migration müssen wir national verhindern.

Von Seiten der AfD und anderer Gruppierungen wurde in den letzten Monaten eine massive Kampagne gefahren, die neben einigen Falschinformationen auch Aussagen enthielt, die nach meiner Überzeugung weder zur humanitären Grundausrichtung der deutschen Politik noch zum Ziel einer regelbasierten Weltordnung passen.
Ein Element dieser Kampagne war etwa der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Zustimmung zu dieser internationalen Willensbekundung. Hier beriefen sich 13 Antragsteller auf das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG, als ob durch die Unterzeichnung des GCM das Ende der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bevorstünde. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer lesenswerten Entscheidung diese Anträge zurückgewiesen und unterstrichen, dass kein verbindliches Völkerrecht entsteht (hier der Link zur Entscheidung).

Deutschland konnte bei den Verhandlungen zum GCM eine Reihe von Prinzipien verankern. Dazu gehören beispielsweise:

· die Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschließlich möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise,

· die grundsätzliche Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Migration,

· die konsequente Beachtung von Rückübernahmeverpflichtungen einzelner Staaten von eigenen Staatsbürgern.

Generell ist auch noch einmal festzustellen, dass es sich nicht um einen völkerrechtlich bindenden Vertrag handelt. Insbesondere bekräftigt der GCM ausdrücklich das souveräne Recht von Staaten, innerhalb ihres Hoheitsgebiets in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht Migration eigenständig zu regeln.
Dies wird im Antrag der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auch noch einmal explizit festgehalten, den der Deutsche Bundestag am 29. November 2018 verabschiedet hat (hier der Link zum Antrag).
Entsprechend habe ich die Erwartung an die Bundesregierung, dass sie den insbesondere von der CSU vorangetriebenen Weg weiterführt, Migration effektiv zu steuern und zu begrenzen.

Sollten Sie weitere detaillierte Fragen zum GCM haben, können Sie gerne auch die entsprechende Webseite der CDU/CSU-Fraktion konsultieren, die zu diesem Informationszweck erstellt wurde: https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-un-migrationspakt .

Wir leben in unruhigen globalen Zeiten. Trotzdem müssen wir unser Handeln an den Fakten und den globalen Herausforderungen orientieren.

Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB