Frage an Christian Schmidt von Heinz S. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Schmidt.
Bezieht ein Rentner neben seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Betriebsrente, so hat der
Rentner die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Betriebsrente allein und in voller Höhe zu tragen.
Ich empfinde diese gesetzliche Regelung (SPD-Initiative!!) als zutiefst sozial ungerecht und unsolidarisch. Ich erwarte nach langjährigen Diskussionen zu diesem Thema nun endlich eine schnelle Gesetzesänderung zu Gunsten der Betriebsrentenbezieher.
Wann ist damit zu rechnen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße
H. S.
Sehr geehrter Herr Schönfeld,
vielen Dank, dass Sie mich wegen Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anschreiben. Ich weiß nicht nur aus den Zuschriften, die ich in den letzten Jahren erhalten habe, wie sehr diese Thematik die Betroffenen nachvollziehbarerweise bewegt. Ich habe wie nachstehend auch inhaltsgleiche Fragen ähnlich beantwortet.
Diese Entscheidung der damaligen rot-grünen Koalition aus 2004 ist, auch weil die oberste Rechtsprechung sie nicht kritisiert hat, selbst wenn man wollte, bisher nicht aufgehoben worden.
Wie Sie vermutlich wissen, haben wir von der CDU/CSU aber zwischenzeitlich zumindest mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG) einen Kompromiss geschlossen.
Dieser sah bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig bleibt aber auch, so wie Sie es ausführen: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig (seit 2004). Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Deshalb haben wir mit dem Gesetz eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist: Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von 159,25 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben, also nicht nur Freigrenze für Versicherungspflicht sondern eine gewisse Reduzierung für Betriebsrenten jeder Höhe.
Mehr, und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist auch aus finanziellen Gründen gegenwärtig nicht recht durchsetzbar. Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten.
Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt - mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird. Es ist nicht realistisch, in dieser Wahlperiode noch weitere Beschränkungen der Pflicht zur Verbeitragung von Betriebsrenten zu erwarten.
Dennoch möchte ich eine spätere Dynamisierung des Freibetrags nicht völlig ausschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt