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Christian Schmidt
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Frage von Dorith S. •

Frage an Christian Schmidt von Dorith S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

halten Sie Cum-Ex-Geschäfte auch für illegal, inakzeptabel und unmoralisch?

Was würden Sie mit den 55 Milliarden Euro machen, die uns durch den Steuerraub genommen wurden?

Wie werden Sie sich dafür einsetzen, die Steuergelder zurückzubekommen, um sie besser zu investieren?

Was muss sich ändern, damit Cum-Ex Praktiken wirkungsvoll gestoppt werden?

Dass Bänker, Superreiche und Konzerne gemeinsam 55 Milliarden Euro Steuergelder mit Cum Ex und Cum Cum Geschäften abkassieren, wo die Schere zwischen arm und reich ohnehin schon viel zu weit auseinander ist, ist für mich unerträglich.
Ich vertraue darauf, dass Sie für die Interessen von uns Bürgern eintreten. Unsere Steuern müssen gerecht eingesetzt werden und nicht einzelne noch Reicher zu machen, die schon mehr als genug haben.

Herzlichen Dank.

Mit hoffnungsvollen Grüßen,
D. S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schumacher,

laut Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nach Abfrage bei den obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) waren bis Ende 2019 insgesamt 391 Verdachtsfälle hinsichtlich Cum/Ex-Gestaltungen in Bearbeitung. Das Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragsteuer betrug 4,3 Mrd. Euro. Hinzuzuzählen sind neuere Ermittlungsverfahren, deren finanzieller Schadensumfang mir nicht bekannt ist. Durch eine Gesetzesänderung tritt hinsichtlich der Rückforderung von zu Unrecht durch Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäften erlangter Steuererstattungen keine Verjährung ein - auch rückwirkend. Eine erste Gesetzesänderung, die Bundesfinanzminister Scholz vorgeschlagen hatte, hätte immer noch Verjährung ermöglicht. Der Deutsche Bundestag hat das korrigiert. Eine ganze Reihe von Strafverfahren laufen, z.B. nach § 42 AO und anderen Rechtsvorschriften, die die mißbräuchlichen Gestaltungen zur Steuerersparnis bestrafen sollen.

Rechtlich sind solche Gestaltungen verboten. Eine Sondereinheit beim BZSt hat hierauf zukünftig ein besonderes Auge. Das ist richtig so.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB